Mein Mann ist am 5.1 verstorben. Wie lange bekommt der Gläubiger noch Geld aus der Pfändung die auf seinem P-Konto war?
3 Antworten
Die Erben erben auch die Schulden. Die Erben können ein Nachlassinsolvenzverfahren durchführen. Dann ist das eigene Vermögen geschützt und es werden die Schulden nur aus dem Erbe beglichen, falls möglich.
So lange wie dort pfändbare Beträge auf dem Konto sind.
Eventuelle Restschulden sind von den Erben aus dem ererbten Vermögen zu zahlen. Sollten keine Verwertbaren Vermögensteile vorliegen, hat der Gläubiger Pech gehabt.
Falsch gedacht. Das würde ja bedeuten, das ein Haus, auf dem noch ein Kredit lastet den Erben gehört und die Bank auf der Forderung sitzen bleibt.
Nein, Die Erben haben aus der Erbmasse die Schulden zu zahlen.
Sind die Schulden höher als das Erbe Wert ist, muss man das Erbe ausschlagen, oder die Nachlassinsolvenz beantragen.
So lange, wie es Guthaben auf dem Konto (mit Tod entfällt zwangsläufig P-Konto-Eigenschaft) gibt (auch aus nachträglichen Eingängen nach dem Tod) und die Pfändung nicht erledigt wird - längstens bis zur Auflösung des Kontos, falls dann die Pfändung immer noch aktiv sein sollte.
danke,ich dachte mit dem Tod erlischt eine forderung des gläubigers