Pfändung Betriebskosten trotz Hartz 4?
Ich bin Hartz 4 Empfänger und habe eine Pfändung bei meinem Vermieter vorliegen. Nun hat mein Vermieter das Guthaben aus der Heizkostenabrechnung 2016/2017 an den Gläubiger überwiesen, obwohl er das laut BGH-Urteil 2012 nicht darf. Was kann ich jetzt dagegen tun?
Mein Vermieter sagt, dass es mein Problem sei das Geld vom Gläubiger zurückzufordern.
MfG Bernhard
3 Antworten
Ja, Du hast Recht.
Die Pfändung von Betriebskostenguthaben bei ALG2-Bezug ist zu Recht und aus wichtigem Grund nicht pfändbar.
Dein Vermieter, hat mit seiner Ansicht aber auch Recht. Nur Du selbst kannst gegen die unrechtmäßige Pfändung gegen den Gläubiger vorgehen.
Was also tun?
Wende Dich mit allen Unterlagen an das zuständige Vollstreckungsgericht und stelle einen Antrag auf einstweilige und dringliche Anordnung, nach
§ 712, Abs. 1 ZPO und § 765 a ZPO, gegen den Gläubiger unter Verweis auf das BGH-Urteil.
Siehe auch hier: https://www.brennecke-partner.de/765a-ZPO-Vollstreckungsschutz_86991
Eilbedürftigkeit dürfte gegeben sein, weil das Jobcenter dir ja die Bezüge um das Betriebskostenguthaben gekürzt hat.
Ich glaube als Hart4 Empfänger kannst du dir auch kostenlos eine Rechtsberatung bzw einen Anwalt holen, der den Fall für dich übernimmt. Dafür gibt es den Beratungshilfeschein, falls es beim Vollstreckungsgericht und dem Antrag Schwierigkeiten gibt.
Natürlich darf er das.
Wenn, dann darf der Gläubiger das nicht - aber das musst Du prüfen.
Hier wird das keiner für Dich tun - niemand wird nach einem BGH-Urteil suchen - wenn Du es schon erwähnst, warum nicht ganz?