Pfändungsschutzkonto ohne Pfändung?
Ein Klient von mir hat ein P Konto aber darauf soll angeblich keine Pfändung liegen, dann kann er doch über sein ganzes Geld verfügen, oder? Oder friert die Bank da auch alles über dem Freibetrag ein? Die Bank hat nämlich 400€ eingefroren aber sagt es gäbe keine Pfändung auf dem Konto?
3 Antworten
Ohne Pfändung kann über das ganze Guthaben verfügt werden. Die Freibeträge greifen erst, wenn eine Pfändung oder ein vorläufiges Zahlungsverbot vorliegen.
Wenn keine Pfändung vorliegt, darf natürlich auch nichts zurückgehalten werden.
Allerdings ist es auch nicht nötig, so ein Konto "vorsorglich" einzurichten, da
... der P-Kontoschutz auch für Kontopfändungen wirkt, die bis zu 1 Monat vor Umwandlung bei der Bank zugestellt wurden, müssen Sie nicht unbedingt im Vorgriff auf eine drohende Pfändung umwandeln.
Geplatzte Lastschriften und Daueraufträge, die vor möglichen Pfändungen entstehen, haben überhaupt nichts mit dem rückwirkenden Schutz vor Pfändungen zu tun, die würden auch ohne Kontopfändungen platzen.
Der Pfändungsschutz schützt, wie der Name schon sagt, vor Pfändungen über dem Freibetrag, aber nicht vor geplatzten Lastschriften und Daueraufträgen. Davor muss man sich schon selber schützen, indem man diese Verpflichtungen nur im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten (ggf. eben im Rahmen des Freibetrages) eingeht.
Sie haben es nicht verstanden. Wenn Lastschriften wegen eines durch Pfändung gesperrten Kontos geplatzt (nicht mangels Deckung) sind, wäre es in der Retrospektive nötig in Sinne von sinnvoll gewesen, die P-Konto-Umwandlung früher zu machen.
Und der Pfändungsschutz eines P-Kontos "schützt nicht vor Pfändungen" und auch "nicht vor Pfändungen über dem Freibetrag" (das schon zweimal nicht), sondern nur temporär vor den Auswirkungen einer Kontopfändung und nur innerhalb der Pfändungsfreibeträge. Schon Guthaben ab dem ersten Cent sind durch eine Pfändung gesperrt, sonst bräuchte es gerade keinen Freibetrag.
Das es sinnvoll ist, nur im Rahmen seiner wirtschaftlichen Möglichkeiten Verpflichtungen einzugehen, steht außer Frage, wird aber sehr selten beachtet
Ich weiss nicht, was ich nicht verstanden haben sollte.
Vielleicht haben Sie meinen Kommentar nicht richtig verstanden.
Natürlich schützt das P-Konto bis zur Höhe des Freibetrages vor Pfändungen, und zwar genau bis zu dieser Höhe, denn dieser Betrag darf nicht gepfändet werden. Und das nicht "temporär", sondern dauerhaft, solange das P-Konto besteht.
Und es sind nicht Guthaben "ab dem ersten Cent durch eine Pfändung gesperrt", sondern bis zur Höhe des Freibetrages vor einer Pfändung geschützt.
Insoweit zitiere ich meine Antwort
Der Pfändungsschutz schützt, wie der Name schon sagt, vor Pfändungen über dem Freibetrag, aber nicht vor geplatzten Lastschriften und Daueraufträgen. Davor muss man sich schon selber schützen, indem man diese Verpflichtungen nur im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten (ggf. eben im Rahmen des Freibetrages) eingeht.
die gleiches aussagt, wie Ihr Kommentar
Das es sinnvoll ist, nur im Rahmen seiner wirtschaftlichen Möglichkeiten Verpflichtungen einzugehen, steht außer Frage, wird aber sehr selten beachtet
Es kann passieren, das die Bank den Betrag zur Prüfung einige Tage nach Geldeingang sperrt. Er sollte aber irgendwann freigegeben werden, spätest im Folgemonat des Geldeinganges.
Ohne aktive Pfändung hat die Bank überhaupt nichts zu sperren. Was soll denn da geprüft werden? Hört sich an, nach einer Direktbank oder Postbank.
Warum? Mehrarbeit ohne Gegenwert für die Bank. Und: aufgrund welcher Rechtsgrundlage?
Nötig ist relativ. Rückwirkend ist so eine nette Formulierung. Tatsächlich sind bis zu einer technischen Umstellung eventuell zahlreiche Lastschriften und Daueraufträge geplatzt.