Verschwindet Pfändung automatisch bei der Bank, wenn Forderung bezahlt ist?
Hallo,
ich habe folgende Frage:
Bei einer auflebenden Pfändung würde das an den Gläubiger gepfändete Geld ja automatisch von dem Pfändungsbetrag auf meinem Konto abgezogen werden. Wenn eine Pfändung ruhend gestellt ist, wird das Geld, was auf meinem Konto landet, nichtmehr automatisch an den Gläubiger überwiesen.
Nun meine Frage:
Wenn ich bei der ruhend gestellten Pfändung den Pfändungsbetrag persönlich an den Gläubiger überwiesen würde, würde dann die Pfändung von meinem Konto auch automatisch verschwinden oder müsste der Gläubiger der Postbank erst mitteilen, dass der Pfändungsbetrag bezahlt wurde, damit die Pfändung vom Konto verschwindet?
Danke im Voraus für Eure Antworten =)
3 Antworten
Also zunächst einmal kennt die ZPO den Begriff der "ruhendgesllten" Pfändung nicht. Es handelt sich um nichts anderes als eine Pfändung bei der der Zwangsvollstreckungsgläubiger auf die Einziehung des gepfändeten Betrags verzichtet. Die Pfändung selber besteht noch und muß aufgehoben werden. Da es kein Pfändungszentralregister gibt, kann das nur vom Gläubiger selber veranlaßt werden. "Automatisch" passiert da ichts.
Das P-Konto kann von der Bank erst freigeschaltet werden wenn der Pfändbare Betrag überwiesen wird. So kann das Konto wieder freigeschaltet werden. Nach diesem Vorgang werden der überwiesene Betrag zurück auf ihr Konto überwiesen. Das dauert paar Tage. Nehmen wir mal an es werden 300€ überwiesen. Dann bekommen sie ihre 300€ 2 Tage nach der Überweisung wieder auf ihr Konto. Also ist die Überweisung kein Dauerzustand.
Fear 24
Liegt ein vollstreckbarer Titel - z.B. auch ein vollstreckbares, notariell beurkundetes Schuldanerkenntnis - vor, könnte der Gläubiger über eine Vorpfändung blitzschnell handeln. Die Vollpfändung müßte allerdings innerhalb eines Monats wirksam nachfolgen.