Wird die Pfändung einer Steuerrückerstattung angekündigt?
Hallo,
wir erwarten eine Steuerrückerstattung für das Jahr 2018.
Meine Ehefrau, geheiratet haben wir 08/18, hat drei Gläubiger, einer davon ist ihre ehemalige Krankenkasse, jetzt ist sie bei mir familienversichert. Ihre alte Krankenkasse hat auch ihr Konto gepfändet, der Betrag ist aber noch nicht vollends beglichen.
Sie bzw. wir zahlen alles zurück, den Großteil hat sie schon lange erledigt, bevor wir geheiratet haben.
Mit dem Geld, das durch die Einkommenssteuerrückerstattung kommen müsste, wollten wir einen ihrer Gläubiger komplett bedienen, damit das vom Tisch ist. Er ist bereits informiert und wartet.
Der dritte Gläubiger lässt sich auf nichts ein, sodass wir dafür monatlich etwas zurücklegen, was wir dann im März komplett haben sollten und an ihn zahlen können.
Nun frage ich mich aber, ob wir erfahren hätten, wenn für die Rückerstattung eine Pfändung vorliegen würde? Bescheid wird wohl am 09.12. erlassen. Müssten wir dann schon Post vom Finanzamt haben, wenn das Geld direkt an die Krankenkasse oder den dritten Gläubiger, abgeführt wird? Wie läuft so etwas?
Vielen Dank im Voraus!
1 Antwort
Na ja, wenn der Gläubiger einen Erstattungsanspruch pfänden will und das dem Finanzamt zukommen lässt, dann habt ihr die Mitteilung 2-3 Tage später.
Aber der kann natürlich nicht alles pfänden, denn es ist eine gemeinsame Steuererklärung.
Nachteil wäre, dass für das Geld vermutlich erstmal eine Auszahlungssperre verhängt würde.
Ein paar Tage nachdem die Pfändungsverfügung erlassen wurde bekommt Ihr eine Abschrift davon.
Im Steuerbescheid steht dann in etwa so: Über die Verwendung des Guthabens erhalten sie eine gesonderte Mitteilung.
Was Du da gelesen haben willst ist falsch.
Genau wie @correct schon schrieb, der Gerichtsvollzieher, den der Gläubiger beauftragt hat, schickt den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss an das Finanzamt. Eine Kopie davon bekommt ihr 2-3 Tage später.
Vielen herzlichen Dank für die Antwort und die Information!
2-3 Tage nach Erlass des Steuerbescheids oder nachdem der Erstattungsanspruch gestellt wurde?
Und auf welchem Weg und wann würde man von der Auszahlungssperre erfahren? Ich habe bereits gelesen, dass manche erst auf Nachfrage beim Finanzamt davon erfahren haben. Kann das so etwas sein?