Mahnbescheid - Schufa?
Hallo zusammen,
durch Krankheit, Urlaub und Missverständnisse habe ich eine Rechnung der PVS also einer Abrechnungsfirma von einem Krankenhaus nicht fristgerecht bezahlt. Nach der dritten Mahnung habe ich mich per Mail mit der PVS in Verbindung gesetzt, mich entschuldigt und die Rechnung endlich vollständig beglichen. Danach habe ich ein Anwaltsschreiben mit Zahlungsaufforderung erhalten, welches ich aber für nicht mehr wichtig gehalten habe, da ich die Rechnung ja vorher schon beglichen habe. So weit so gut. Ich habe erstmal nichts mehr gehört. Als ich dann grade meinen Briefkasten aufgemacht habe, habe ich meinen Augen kaum getraut, dort lag nämlich ein gelber Brief. Die PVS hat tatsächlich einen Mahnbescheid rausgeschickt. Aber nicht nur über die Anwaltskosten, sondern über die vollständige Forderung, die ich doch bezahlt habe.
meine Frage ist jetzt: habe ich nun einen negativen SCHUFA- Eintrag?
Ich bin für jede Antwort dankbar, weil an einem Sonntag erreicht man ja leider niemanden und ich mache mir große Sorgen!
3 Antworten
als erstes schnellstens beim zuständigen Amtsgericht Widerspruch gegen Mahnbescheid einlegen,
erst dann mit dem vermeintlichen Schuldner in Verbindung setzen und die Sache klären (schriftlich)
Hallo,
ein Mahnbescheid allein, löst noch keinen Schufa Eintrag aus.
Wenn die Forderung bereits beglichen wurde, widersprichst du diesem Bescheid unter Beachtung der angegebeben Frist.
Du hast hoffentlich noch den Nachweis, die diese Zahlung belegt !!! Diese würde ich als Kopie dem Antwortschreiben beifügen.
Hier noch grundsätzliches zum Mahnbescheid:
M.M. das Schreiben vom Anwalt mit Zahlungsaufforderung wurde nach erfolgter Zahlung der Forderung gegenstandslos.
Ich würde nur widersprechen und rechtzeitig per Einschreiben ( Post nach der sichersten Variante fragen) oder persönlich zum Gericht und den Empfang bestätigen lassen.
Evtl. sind die Mahngebühren letztlich noch zu begleichen ....warte einfach ab.
Ganz, ganz wichtig ist, dass man auf gerichtliche Mahnbescheide reagiert !
Alles Gute, es wird schon wieder !
Ja senden Sie dem Anwalt schnellstens den Nachweis dass Sie die Forderung schon bezahlt haben.
Hierbei hängt auch vom zeitlichen Datum ab wann was gemacht worden ist.
Also Überweisung von Ihnen Datum und Anwaltsschreiben.
Kann ja sein das sich das überschnitten hat.
Offensiv und ohne Furcht an die Sache rangehen.
Leider stecken - in meinem Beruf merke ich es oft - die Kunden solche gelben Briefe ungeöffnet in die Schublade.
Nicht zu reagieren ist - wie so oft im Leben - nicht die beste Lösung.
Erstmal vielen Dank für die Antwort! Ja, die Zahlung kann ich ja jederzeit über mein online - Banking belegen.
Ich könnte mir nur vorstellen, dass die Anwaltskosten noch offen sind, aber die würde ich zur Not auch noch bezahlen - Hauptsache kein Schufa - Eintrag!