Mahnbescheid - Schufa?

3 Antworten

als erstes schnellstens beim zuständigen Amtsgericht Widerspruch gegen Mahnbescheid einlegen,

erst dann mit dem vermeintlichen Schuldner in Verbindung setzen und die Sache klären (schriftlich)

Hallo,

ein Mahnbescheid allein, löst noch keinen Schufa Eintrag aus.

Wenn die Forderung bereits beglichen wurde, widersprichst du diesem Bescheid unter Beachtung der angegebeben Frist.

Du hast hoffentlich noch den Nachweis, die diese Zahlung belegt !!! Diese würde ich als Kopie dem Antwortschreiben beifügen.

Hier noch grundsätzliches zum Mahnbescheid:

https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/mahnbescheid/


minnieman 
Beitragsersteller
 18.03.2018, 16:53

Erstmal vielen Dank für die Antwort! Ja, die Zahlung kann ich ja jederzeit über mein online - Banking belegen.

Ich könnte mir nur vorstellen, dass die Anwaltskosten noch offen sind, aber die würde ich zur Not auch noch bezahlen - Hauptsache kein Schufa - Eintrag!

Gaenseliesel  18.03.2018, 17:45
@minnieman

M.M. das Schreiben vom Anwalt mit Zahlungsaufforderung wurde nach erfolgter Zahlung der Forderung gegenstandslos.

Ich würde nur widersprechen und rechtzeitig per Einschreiben ( Post nach der sichersten Variante fragen) oder persönlich zum Gericht und den Empfang bestätigen lassen.

Evtl. sind die Mahngebühren letztlich noch zu begleichen ....warte einfach ab.

Ganz, ganz wichtig ist, dass man auf gerichtliche Mahnbescheide reagiert !

Alles Gute, es wird schon wieder !

Ja senden Sie dem Anwalt schnellstens den Nachweis dass Sie die Forderung schon bezahlt haben.

Hierbei hängt auch vom zeitlichen Datum ab wann was gemacht worden ist.

Also Überweisung von Ihnen Datum und Anwaltsschreiben.

Kann ja sein das sich das überschnitten hat.

Offensiv und ohne Furcht an die Sache rangehen.

Leider stecken - in meinem Beruf merke ich es oft - die Kunden solche gelben Briefe ungeöffnet in die Schublade.

Nicht zu reagieren ist - wie so oft im Leben - nicht die beste Lösung.