Löschung von Schufa-Eintrag?
Von Person A wurde der Rundfunkbeitrag aufgrund finanzieller Not jahrelang nicht bezahlt. Das hatte eine Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher zur Folge, demzufolge auch einen Schufa-Eintrag. Die Schulden wurden nach 4 Jahren beglichen.
Frage: Wie lange bleibt der Eintrag bestehen und muss man sich an Gläubiger oder Gerichtsvollzieher wenden, um die Löschung des Eintrags zu beantragen?
2 Antworten
Einen Falscheintrag in der Schufa kann zum Beispiel gelöscht werden. Auch Einträge die durch geringfügige Schulden, die innerhalb von 6 Wochen beglichen wurden, sollen zu löschen sein.
Folgender Beitrag gibt dazu genauere Auskunft: https://www.bonify.de/schufa-eintrag-loeschen
Ich wünsche dir alles gute.
Was für ein Eintrag wurde denn gemeldet?
Ich kenne viele die haben sowas gehabt, da gab es aber nie einen Schufa Eintrag. Nur den Eintrag über die Vermögensauskunft, der auch ein negativ Merkmal ist. Da weist man dem Amtsgericht die Erledigung nach und beantragt die Löschung. Die Bestätigung kann man zur Schufa faxen, mailen, per Post verschicken, dann wird der Eintrag direkt gelöscht.
Das passiert zwar auch automatisch, aber erst beim nächsten Datenabgleich.
Dann meinte er die Abgabe der Vermögensauskunft. Die kannst du sofort löschen lassen.
Hallo
Können sie mir erklären was ist jetzt unterschid zwischen Vermögensauskunft und AG.was ist jetzt genau für die kredieten wenn eins von die beiden negativ ist?
Vielen Dank für die info
Was genau gemeldet wurde ist nicht ganz klar, es gab nur die Aussage des Gerichtsvollziehers, dass es jetzt 3 Jahre lang in der Schufa steht. Möglicherweise ist es nur der Eintrag über die Vermögensauskunft. Falls das wirklich direkt nach Zahlingsnachweis gelöscht wird wäre das natürlich sehr erfreulich.
Vielen Dank für die Antwort!