Begegnung einer Forderung mit Strafanzeige - wird dann Eintrag in die Schufa vorgenommen?
Mein Freund hat ein Schreiben von einem Inkassounternehmen erhalten. Hiernach soll er für eine angebliche Anmeldung im Internet einen Betrag von 80 Euro zahlen. Mein Freund hat aber nichts der gleichen getan und hält die Angelegenheit für einen bösen Scherz. Von der Verbraucherzentrale wurde ihm geraten, eine Strafanzeige zu stellen. Daraufhin meinte sein Onkel, dass, wenn er dies tut, das Inkassounternehmen sicherlich bewirkt, dass er in die Schufa eingetragen wird. Ist das möglich?
2 Antworten
In die Schufa können nur rechtskräftige Titel eingetragen werden (Ausnahme bei Banken, oder anderen Mitgliedsunternehmen wie z. B. Leasing).
Also selbst wenn die einen Mahnbescheid schicken, braucht man nur Widerspruch einzulegen und schon ist dem Ding die Spitze genommen.
Unternehmen dieser Art schicken aber keine Mahnbescheide, weil sie sowieso wissen, dass sie damit nicht durchkommen und die scheuen deshalb die Kosten.
Wenn Du sicher bist, die Forderung ist unberechtigt, dann würde ich erst mal gar nichts machen. Wenn die weiter nerven und drohen, oder Anwalt einschalten, oder gerichtlichen Mahnbescheid senden, würde ich das schriftlich richtig stellen ggf. Widerspruch einlegen und eine Kopie des Schriftsatzes an das zuständige Amtsgericht senden. Die Inkassounternehmen brauchen Erlaubnis des zuständigen AG, man kann sich dort über fehlerhaftes Vorgehen beschweren. Wenn das häufiger vor kommt bzw. nachvollziehbar ist wird die Zulassung entzogen. Ich habe damit gute Erfahrungen gemacht, zuletzt nach umfangreichem Schriftwechsel konnte das Inkassounternehmen mein Fax angeblich nicht lesen, das Amtsgericht allerdings schon, da war die Sache dann schnell erledigt.