Wärst du nicht in der BG, dürftest du die 450 € behalten.
Aber da du in einer BG bist, darfst du tatsächlich nur 100 € Anrechnungsfrei behalten. Die Leistungen werden dann halt gekürzt um die restlichen 350 € mtl.
Wärst du nicht in der BG, dürftest du die 450 € behalten.
Aber da du in einer BG bist, darfst du tatsächlich nur 100 € Anrechnungsfrei behalten. Die Leistungen werden dann halt gekürzt um die restlichen 350 € mtl.
Hä?
Das einzige was jeder Mensch eines tages muss, ist sterben. Mehr aber auch nicht.
Wann war das ?
Weshalb will Sie sich denn selbst anzeigen? Weil Sie Zahlungsunfähig ist ? oder weshalb
Sie müsste schon den Zivilrechtlichen Weg gehen. Einfach vorbeikommen und den Hund mitnehmen, geht nicht.
Sollte sie es tun, Polizei rufen.
Das würde ich Ihr auch so sagen, dass wenn Sie einfach auftaucht, du die Polizei rufen wirst.
Wie viel Jahre ist das her ?
Ich sag mal so, du wolltest das Haus vor potenziellen Gläubigern schützen und nun will deine Frau das Haus vor dir schützen ;)
Nein. Hast du nicht. Entweder du nimmst das Angebot an oder musst dir ein neuen kaufen.
Rechtlich müsste das Geld zurück ans Jobcenter fließen. Zumal sie es eines tages sowieso auf den Kontoauszügen sehen.
Wer bezieht denn Leistungen, die Ex ?
Wenn Sie, musst du natürlich keine Kontoauszüge vorlegen, da du keine Leistungen beantragt hast.
Sie können einzig und allein bei Ihr Nachweise anfordern.
Ist es nicht. Lehn die Anforderung ab, mit Verweis auf die Beendigung der Leistungen zum Monat X im Jahr X.
Wenn du dort kein Mieter bist, auch kein Untermieter, dann ja.
Wir müssen heute doch alle sehen wo wir bleiben, oder nicht? Lass Ihn doch einfach verkaufen. Kann dir doch egal sein.
Kommt drauf an, wie die Anzeige ausgeht. Sofort steht sowas nicht drin. Wenn du nen guten Anwalt hast, bekommt er es hin, dass die Anzeige gegen Geldzahlung an eine Gemeinnützige Einrichtung eingestellt wird.
Innerhalb der EU, 1 Tag. Sicher dass die Person das Geld auch wirklich überwiesen hat ???
Du kannst dich nicht einfach adoptieren lassen und auch nicht selbst zur Adoption freigeben. Du musst aktiv aufs Jugendamt zugehen und sagen, dass du nicht mehr zu hause leben willst/kannst. Dann wird man dir helfen, in dem du in ein Heim kommst. Notfalls darauf bestehen, dass du sofort anderweitig untergebracht wirst. Evtl. findet man dann eines Tages eine Pflegefamilie für dich. Aber ich weiß nicht, wie die Chancen da sind, mit deinem Alter.
Du solltest mit dem Jobcenter reden und die vom Jugendamt eine Bescheinigung ausstellen lassen, dass die Verhältnisse es nicht weiter zulassen, dass du dort wohnen kannst und Sie es daher empfehlen, dass du in eine eigene Wohnung ziehst.
Notfalls wird das Jobcenter dann gerichtlich Unterhalt einfordern, wenn es was zu "holen" gibt.
Erstmal mein Beileid zu deinem Verlust!
bzgl. des Pflegegeld:
Das Pflegegeld steht noch für den vollen Sterbemonat zu. Dies müsstest du am 31.10.2019 zuletzt erhalten haben. Da dies eine Vorauszahlung ist, ist es für den November anzurechnen und damit sind die Zahlungen auch eingestellt.
Du brauchst nichts melden, dass macht der Arbeitgeber. Du musst nur für später alles aufheben.
Die Krankenkasse musst du dann 3 Monate selbst bezahlen, wenn du 3 Monate sperre hast.
Du gehst nach vorn und sagst, dass deine Karte defekt ist und eine Notauszahlung benötigst. Dann wird extra ein Vordruck für eine Notauszahlung ausgefüllt. Bei Postbank Kunden gehen dann max. 500 EURO am Tag, unter Vorlage des Personalausweis.