Wärst du nicht in der BG, dürftest du die 450 € behalten.

Aber da du in einer BG bist, darfst du tatsächlich nur 100 € Anrechnungsfrei behalten. Die Leistungen werden dann halt gekürzt um die restlichen 350 € mtl.

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Wann war das ?

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Sie müsste schon den Zivilrechtlichen Weg gehen. Einfach vorbeikommen und den Hund mitnehmen, geht nicht.

Sollte sie es tun, Polizei rufen.

Das würde ich Ihr auch so sagen, dass wenn Sie einfach auftaucht, du die Polizei rufen wirst.

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Wie viel Jahre ist das her ?

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Ich sag mal so, du wolltest das Haus vor potenziellen Gläubigern schützen und nun will deine Frau das Haus vor dir schützen ;)

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Nein. Hast du nicht. Entweder du nimmst das Angebot an oder musst dir ein neuen kaufen.

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Rechtlich müsste das Geld zurück ans Jobcenter fließen. Zumal sie es eines tages sowieso auf den Kontoauszügen sehen.

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Darf das Jobcenter meine Kontoauszüge der letzten 12 Monate verlangen obwohl es um meine ex Freundin geht mit der ich zusammen zwei Kinder habe?

Darf das Jobcenter meine Kontoauszüge der letzten 12 Monate verlangen obwohl es um meine ex Freundin geht mit der ich zusammen zwei Kinder habe ? Ich habe vor ca einem Jahr meine Tochter bei mir aufgenommen weil meine ex Freundin mit ihren Lebensgefährten von nrw nach Kiel gezogen ist .und meine Tochter sich da nicht wohl gefühlt hat Mein Sohn ist bei der Mutter geblieben . Darum sagte das Jugendamt das ich kein Unterhalt mehr zahlen bräuchte hat jeder hat ein Kind Dann hebt sich das auf . Zuvor hat das Jugendamt mit mir vereinbart das ich i300€ Zahlen muss laut d Tabelle etwas mehr . Wie das Leben so spielt hat sie ein Jahr dort gewohnt. dann hat ihr Freund nach 7 Jahren Beziehung Schluss gemacht. Naja mir wäre am liebsten das meine Kinder bei mir in der Nähe wohnen ich könnte schon froh sein das meine Tochter zurück kam. Ich hab vor drei Jahren ein Kredit aufgenommen. Und mein Eltern Haus gekauft. Aber hab meinem Vater mit ins Grundbuch eintragen lassen. Kurz mein Vater hat eine neue Freundin und ist ausgezogen die Kosten haben wir so geregelt das wir beide das selbe haben . Ich trage das Haus ab. Er bezahlt Strom Wasser und alles andere . Jetzt stand die Wohnung zu dem Zeit Punkt leer .Da hab ich eher an meinem. Sohn gedacht . Und Meiner ex vorgeschlagen das Mein Vater es ihr vermieten kann . Natürlich hat sie dann wieder beide Kinder Zürich genommen also unter. Mir als Mieterin . Wo ich jetzt natürlich wieder Unterhalt bezahlen muss . Wir haben uns dann so geeinigt das wir das unter uns machen und hab ein Dauerauftrag gemacht. Das Jugendamt hat das ok gegeben . Aber jetzt kommt das Job Center und meint ich würde wahrscheinlich zu wenig bezahlen und verlangen jetzt das ich das alles offen legen soll unter anderem die Kontoauszüge . Ich komme gerade so über die Runden hab ein Einkommen von ca 1700 € netto . Ist das alles rechtens ? Ich habe nur noch ein paar Tage Zeit . Denn der Frage Bogen kam in einem gelben Brief

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Wer bezieht denn Leistungen, die Ex ?

Wenn Sie, musst du natürlich keine Kontoauszüge vorlegen, da du keine Leistungen beantragt hast.

Sie können einzig und allein bei Ihr Nachweise anfordern.

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Ist es nicht. Lehn die Anforderung ab, mit Verweis auf die Beendigung der Leistungen zum Monat X im Jahr X.

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Wir müssen heute doch alle sehen wo wir bleiben, oder nicht? Lass Ihn doch einfach verkaufen. Kann dir doch egal sein.

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Kommt drauf an, wie die Anzeige ausgeht. Sofort steht sowas nicht drin. Wenn du nen guten Anwalt hast, bekommt er es hin, dass die Anzeige gegen Geldzahlung an eine Gemeinnützige Einrichtung eingestellt wird.

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Innerhalb der EU, 1 Tag. Sicher dass die Person das Geld auch wirklich überwiesen hat ???

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Du kannst dich nicht einfach adoptieren lassen und auch nicht selbst zur Adoption freigeben. Du musst aktiv aufs Jugendamt zugehen und sagen, dass du nicht mehr zu hause leben willst/kannst. Dann wird man dir helfen, in dem du in ein Heim kommst. Notfalls darauf bestehen, dass du sofort anderweitig untergebracht wirst. Evtl. findet man dann eines Tages eine Pflegefamilie für dich. Aber ich weiß nicht, wie die Chancen da sind, mit deinem Alter.

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Du solltest mit dem Jobcenter reden und die vom Jugendamt eine Bescheinigung ausstellen lassen, dass die Verhältnisse es nicht weiter zulassen, dass du dort wohnen kannst und Sie es daher empfehlen, dass du in eine eigene Wohnung ziehst.
Notfalls wird das Jobcenter dann gerichtlich Unterhalt einfordern, wenn es was zu "holen" gibt.

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Erstmal mein Beileid zu deinem Verlust!
bzgl. des Pflegegeld:
Das Pflegegeld steht noch für den vollen Sterbemonat zu. Dies müsstest du am 31.10.2019 zuletzt erhalten haben. Da dies eine Vorauszahlung ist, ist es für den November anzurechnen und damit sind die Zahlungen auch eingestellt.

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Du gehst nach vorn und sagst, dass deine Karte defekt ist und eine Notauszahlung benötigst. Dann wird extra ein Vordruck für eine Notauszahlung ausgefüllt. Bei Postbank Kunden gehen dann max. 500 EURO am Tag, unter Vorlage des Personalausweis.

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