Kundengeschenke gegenüber Finanzamt deklarieren?
Mein Mann, seit einigen Monaten selbständig, hat für Weihnachten für ein paar Kunden Geschenkkörbe besorgt. Welche Angaben benötigt das Finanzamt. Muss man die Beschenkten angeben? Die Geschenkkörbe haben einen Wert von 33 Euro. Muss man den Namen des Kunden und die Firma bei der Umsatzsteuererklärung bereits angeben?
2 Antworten
Wenn Sie als Inhaber einer Firma Ihrem Geschäftspartner etwas schenken, dann können Sie die Kosten dafür als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Wichtig ist jedoch, dass Sie das Geschenk aus betrieblichen Gründen machen und keine Gegenleistung damit verbunden ist.
Absetzen können Sie den Kaufpreis aber nur, solange er bei weniger als 35 Euro pro beschenkter Person und Jahr liegt. Sobald der Preis dieses Limit übersteigt, können Sie den Betrag nicht mehr als Betriebsausgabe verbuchen, nicht einmal den Anteil unter 35 Euro. Dann handelt es sich einfach um eine private Ausgabe, die als sogenannte Entnahme aus dem Betriebsvermögen zu behandeln ist. Das bedeutet: Die Ausgaben für das Geschenk müssen Sie als Gewinn versteuern (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG).
Bevor man in die konkrete Geschenksuche einsteigt, sollte man sich vorher klar machen, in welchem Preisrahmen sich die Kundenpräsente bewegen sollen. Steuerrechtlich gibt es hier drei Modelle:
Geschenke bis 10,00 Euro: Die sog. Sachzuwendungen bis 10 Euro werden nicht besteuert und sind auch beim Empfänger nicht steuerpflichtig. Auch müssen bei solche kleinen Aufwendungen nicht die Namen der Empfänger einzeln notiert werden – je nach Kundenstamm spart das Geld und Zeit. Allerdings ist die 10-Euro-Grenze eine Brutto-Summe, also inkl. Umsatzsteuer. Geschenke bis 35,00 Euro: Geschenke für Geschäftskunden und -partner unterliegen einer Freigrenze von 35 Euro netto und können als Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Lediglich bei Kleinunternehmern nach §19 UStG, die nicht umsatzsteuerpflichtig sind, wird der Brutto-Betrag berechnet. In jedem Fall muss gegenüber dem Finanzamt der Name des Beschenkten genannt werden. Dieser wiederum muss das Geschenk lohnversteuern. Um dem Beschenkten das zu ersparen, kann das schenkende Unternehmen die Lohnsteuer übernehmen, muss dies aber dem Beschenkten mitteilen. Außerdem gilt: Die Freigrenze von 35 Euro gilt pro Person und Jahr und darf nicht mehrfach erreicht werden! Wurden also einer Person im Laufe des Jahres bereits zu Geburtstagen oder Firmenjubiläen Präsente überreicht, bleibt für Weihnachten nur noch der Differenzbetrag übrig. Sollte das nicht ausreichen, bleibt noch Variante drei: Geschenke über 35,- Euro: Diese sind nicht von der Steuer absetzbar. So soll verhindert werden, dass vollkommen überteuerte oder zu hochwertige Geschenke als Betriebsausgaben deklariert werden können. http://blog.viking.de/erfolgreich-durchstarten/frohsinn-freude-fragezeichen-weihnachtsgeschenke-fuer-kunden-und-partner