Rückwirkend gekündigt?
Meine Frage: Ich bin seit dem 01.07 Krank und habe einen Krankenschein eingereicht. Am 10ten war ich wegen weiterer Beschwerden beim Arzt und schrieb meinem Chef über Whatsapp, dass ich auf Ärztlichen Attest hin nicht mehr arbeiten darf und zum 30ten kündige. Ich bin noch in der Probezeit.
Jetzt war ein Schreiben im Briefkasten, dass er mir mein Arbeitsverhältnis zum 10ten kündigt (wir haben den 14ten, als das im Kasten lag) Ist das rechtens?
3 Antworten
Schlicht und ergreifend - ein Arbeitsverhältnis kann grundsätzlich nur in die Zukunft und garantiert nicht rückwirkend gekündigt werde. Desweiteren - die Kündigungsfrist beginnt auch erst ab Zugang des Schreibens zu laufen.
Ich schreibst, dass das Kündigungsschreiben heute 14.7. bei Dir eingegangen ist - bedeutet, dass Dein Arbeitsverhältnis nach der Kündigung durch deinen Arbeitgeber nit dem 28.7. - letzter Arbeitstag endet - und bis dahin bist Du zu entlohnen - soweit Dein Arbeitsverhältnis bereits länger als 4 Wochen besteht.
Solltest Du z.B. erst zum 15.6. begonnen haben ?? und es sich um einen Minjob handeln, dann müsstest Du Dich noch einmal dazu äußern.
Ich kann vom Arzt aus nicht mehr Vollzeit arbeiten,
Achtung ..... wenn Du Dich unter diesem Kriterium auch arbeitslos meldest, so verringert sich auch Dein Arbeitslosengeldanspruch entsprechend .
Nein, nicht möglich. Kündigungsfrist gilt ab Tag der Kündigung, nicht rückwirkend. Wenn das so wäre, dann hättest du ja nicht einmal die Chance, dich rechtzeitig bei der AfA zu melden.
BTW, hast du dich arbeitssuchend gemeldet?
Noch nicht, ich hab gerade erst die Post geholt und erreiche meine Betreuerin bei der Agentur nicht, da ich mit dieser Reden muss. Ich kann vom Arzt aus nicht mehr Vollzeit arbeiten, deswegen mache ich das Morgen sofort! Danke für die Hilfe.
14 Tage Kündigungsfrist. Wenn er die Kündigung am 10. verschickt hat, dann bist du am 25. Juli raus.
Er formulierte es als wäre ich Rückwirkend gekündigt. "Sehr geehrte Frau Bla, hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis zum 10.07.2020. Da Sie sich in der Probezeit befinden, erfolgt die Kündigung mit sofortiger Wirkung unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist."
Reden wir von einer Zeitarbeitsfirma?? Wenn ja wann hast Du dort angefangen - Datum?
Ich arbeite seit dem 2.6. dort und war kein Minijob. Danke für die hilfreichen Antwort!