Rückwirkend gekündigt?

3 Antworten

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Schlicht und ergreifend - ein Arbeitsverhältnis kann grundsätzlich nur in die Zukunft und garantiert nicht rückwirkend gekündigt werde. Desweiteren - die Kündigungsfrist beginnt auch erst ab Zugang des Schreibens zu laufen.

Ich schreibst, dass das Kündigungsschreiben heute 14.7. bei Dir eingegangen ist - bedeutet, dass Dein Arbeitsverhältnis nach der Kündigung durch deinen Arbeitgeber nit dem 28.7. - letzter Arbeitstag endet - und bis dahin bist Du zu entlohnen - soweit Dein Arbeitsverhältnis bereits länger als 4 Wochen besteht.

Solltest Du z.B. erst zum 15.6. begonnen haben ?? und es sich um einen Minjob handeln, dann müsstest Du Dich noch einmal dazu äußern.


wilees  21.07.2020, 16:19

besten Dank für's Sternchen

Wolkengrau 
Beitragsersteller
 15.07.2020, 07:21

Ich arbeite seit dem 2.6. dort und war kein Minijob. Danke für die hilfreichen Antwort!

wilees  15.07.2020, 07:40
@Wolkengrau
Ich kann vom Arzt aus nicht mehr Vollzeit arbeiten,

Achtung ..... wenn Du Dich unter diesem Kriterium auch arbeitslos meldest, so verringert sich auch Dein Arbeitslosengeldanspruch entsprechend .

Nein, nicht möglich. Kündigungsfrist gilt ab Tag der Kündigung, nicht rückwirkend. Wenn das so wäre, dann hättest du ja nicht einmal die Chance, dich rechtzeitig bei der AfA zu melden.

BTW, hast du dich arbeitssuchend gemeldet?


Wolkengrau 
Beitragsersteller
 14.07.2020, 16:28

Noch nicht, ich hab gerade erst die Post geholt und erreiche meine Betreuerin bei der Agentur nicht, da ich mit dieser Reden muss. Ich kann vom Arzt aus nicht mehr Vollzeit arbeiten, deswegen mache ich das Morgen sofort! Danke für die Hilfe.

14 Tage Kündigungsfrist. Wenn er die Kündigung am 10. verschickt hat, dann bist du am 25. Juli raus.


Wolkengrau 
Beitragsersteller
 14.07.2020, 16:17

Er formulierte es als wäre ich Rückwirkend gekündigt. "Sehr geehrte Frau Bla, hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis zum 10.07.2020. Da Sie sich in der Probezeit befinden, erfolgt die Kündigung mit sofortiger Wirkung unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist."

wilees  14.07.2020, 17:22
@Wolkengrau

Reden wir von einer Zeitarbeitsfirma?? Wenn ja wann hast Du dort angefangen - Datum?