Kündigung bei Hausverbot
Wie verhält sich diese Thematik: Ein selbständiger Fuhrunternehmer hat einen Fahrer im Angestelltenverhältnis. Dieser Fahrer hat bei einem Auftraggeber des Fuhrunternehmers ein Hausverbot bekommen. Der Fuhrunternehmer hat daraufhin den Fahrer fristlos gekündigt. Der Fahrer klagt nun auf Schadensersatz und Lohnfortzahlung. Dies würde aber die liquidität des Fuhrunternehmers sehr strapazieren. Was kann der Fuhrunternehmer nun unternehmen ? Oder was sollte er tun ? Was ich mich bei dieser Thematik frage ist: Kann man ein Hausverbot, sollte es stattfinden, im Arbeitsvertrag regeln ?
2 Antworten
Hat der Fuhrunternehmer nur den einen Fahrer? Wenn ja ist es schwierig, wenn nein muss er ihm eine andere Tour geben.
Das Hausverbot als Grund für eine fristlose Kündigung zu nehmen halte ich für abenteuerlich. Das ist klar das der AN klagt und mit Schadenersatz droht. Das hätte sich der AG aber auch früher überlegen können.
Ausserdem könnte er ja auch mit dem Kunden noch mal reden um das Hausverbot eventuell wegzubekommen.
Er sollte in der Tat nochmals seine Entscheidung überdenken. Das Hausverbot an sich ist freilich kein Kündigungsgrund. Aber was steckt dahinter? - Der Arbeitgeber sollte auf jeden Fall nochmals mit dem Arbeitnehmer ins Gespräch kommen, notfalls in wieder anstellen und ihn dadurch den Grund für seine Klage nehmen. Damit rechnen nämlich oft die Arbeitnehmer nicht, weil sie tatsächlich nur noch die Abfindung und den Schadensersatz im Kopf haben. Ansonsten sollte er nochmals kündigen, wenn ihm schlimmere Sache zu Ohren kommen, die tatsächlich das Hausverbot rechtfertigten. Er kann ja immer wieder kündigen, fristlos wie ordnungsgemäß, dann aber nur hilfsweise, wenn nicht die vorangegangene Kündigung bereits wirksam ist.