Muss ich bei Selbstständigkeit eine Vertragsstrafe trotz ärztlichem Attest zahlen?
Hallo,
ich habe einen Vertrag für einen Promotionjob auf Gewerbeschein unterschrieben mit der Klausel, dass der Auftraggeber ohne Abmahnung berechtigt ist, den Auftrag fristlos zu kündigen und eine Vertragsstrafe zu verlangen, sollte ich die übermittelten Aufträge "gleich aus welchen Gründen" nicht einhalten. Es steht aber auch drin, dass ich mich verpflichte, eine Verhinderung (wie Krankheit) unverzüglich unter Vorlage eines Attests zu melden.
Nun bin ich krank und der Job beginnt übermorgen (für 4 Tage). Muss ich mich hinschleppen, um die Strafe nicht zu zahlen oder reicht das Attest?
2 Antworten
Dir scheint nicht klar zu sein, dass Du kein Arbeitnehmer bist, sondern Unternehmer.
Ein Arbeitnehmer geht zum Arzt, der sagt "Sie sind nicht arbeitsfähig" Du bekommst einen gelben Schein und der Ausfall ist das Problem des Arbeitgebers.
Du bist Unternehmer. Da ist es (grundsätzlich zumindest) egal ob Du sagst "mein Unternehmen wird auf der Grünen Woche Flyer verteilen," oder Du sagst, "mein Unternehmen wird 20 Urlauber per Bus von Hamburg nach Brindisi fahren." Beides ist zu erledigen.
Die Sache mit dem Attest ist eine Glückliche Klausel für Dich. Was schlecht ist, Du hast das Attest ja nicht um Mitternacht bekommen, sondern schon mindestens 6 Stunden in der Hand. Das könnte also schon gescannt als eMail-Anhang beim Auftraggeber sein.
Vielen Dank für die Antwort!
Falls mich die Krankheit vor der Strafe bewahrt, müsste dann dort nicht stehen "gleich aus welchen Gründen außer Krankheitsfall"? Denn so hört es sich für mich an als müsste ich mich in jedem Fall krank melden, die Strafe jedoch auch in jedem Fall entrichten.
Der Vertrag klingt mir im Nachhinein sowieso sehr hart. Sollte bspw. Der Auftrag storniert oder geändert werden, weil der Kunde storniert oder den Einsatz ändert, habe ich keinerlei Anspruch. Das ist jedoch etwas anderes. Das hätte ich mir ja bereits vor dem Unterschreiben überlegen können…
Mit der Zeit der Vorlage des Attests haben Sie natürlich Recht, jedoch war ich noch nicht beim Arzt und muss mir das Attest noch holen, da der Einsatz am Montag beginnt (mein Arzt hat regelmäßig Wochenende geöffnet). Es gibt nämlich weiter unten zusätzlich noch diese 2 Klauseln:
„Vertragsstrafe: Wer schuldhaft und ohne wichtigen Grund den Auftrag nicht durchführt, oder nicht erscheint, ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des doppelten Tagessatzes verpflichtet, bzw. trägt die Kosten des entstandenen Schadens.“ und
„Absage: Der AN ist verpflichtet, eine Verhinderung bis spätestens 14:30 Uhr des Vortages telefonisch mitzuteilen.“
Kann ich das nun also so verstehen, dass krank sein ein „wichtiger Grund“ ist und dass dann die Vertragsstrafe nicht fällig wird? Und was soll ich tun, sollten sie dennoch auf eine Zahlung bestehen? Denn so wirklich eindeutig scheint mir der Vertrag nicht, oder?
Wer schuldhaft und ohne wichtigen Grund den Auftrag nicht durchführt, oder nicht erscheint
Da hast du es doch: schuldhaft. Krankheit mit Attest ist nach Vertrag nicht schuldhaft.
Daher keine Vertragsstrafe, aber das Attest muss hin.
Danke für den Hinweis. Ich dachte die erste Frage würde bereits reichen, doch die anderen beiden Klauseln sind natürlich sehr wichtig.
Vielen Dank für die Hilfe wfwbinder und TOPWISSENinfo!
Nur mal am Rande, schmoovee: Warum hast Du die Frage so halb vollständig gestellt und nicht gleich diesen Text mitgeliefert?