halbes Haus an Fremde überschreiben?

3 Antworten

Das ist dann faktisch eine Schenkung, die der Schenkungssteuer unterliegt. Der Freibetrag liegt bei nicht miteinander verwandten Personen (Steuerklasse III) nur bei 20.000 € (§ 16 Abs. 1 Nr. 7 ErbStG).

Von 175.000 €, die deine Haushälfte nach deinen Angaben dann wert wäre, unterfallen abzüglich der 20.000 € Freibetrag schließlich noch 155.000 € der Schenkungssteuer der Steuerklasse III (§ 15 Abs. 1 ErbStG). Der Schenkungssteuersatz beträgt hier 30 % (§ 19 Abs. 1 ErbStG), die fällige Schenkungssteuer somit 46.500 €.

Dein Freibetrag ist bei einer Überschreibung nur 20000,-€. Der Wert der Haushälfte beträgt nach Deinen Angaben 150000,-€. Ergo sind 130000,-€ mit Schenkungssteuer zu belegen. Wenn Du Deinen Einsatz bei der Hausherstellung belegen kannst, reduziert sich Deine Steuerlast erheblich.


Von Experte wfwbinder bestätigt

Die Schenkungsteuer würde 46.500 Euro betragen. Wenn Du es nicht glaubst dann bediene Dich eines der Steuerrechner im Internet.

Billiger wäre da schon ein Verkauf. Die, allerdings nicht bundeseinheitlich gleiche, Grunderwerbsteuer liegt unter dem genannten Betrag.

Ohne viel Steuer, genauer gesagt ohne jede, geht es nur mit Heirat.