Kann ich nachträglich vom Lebensgefährten Miete verlangen?
Hallo
ich habe vor 5 Jahren mit meinem Lebensgefährten Haus gebaut. Nun ist er ausgezogen und möchte sein investiertes Geld wieder.
Haus hab ich alleine finanziert und alles andere läuft auch auf mich. Er hat an den Außenanlagen mitgezahlt.
Mein ehemaliger Lebensgefährte hat in den letzten 5 Jahren 500€ in ein Gemeinschaftskonto einbezahlt und ich 200€ (den Kredit Zahl nur ich) von diesem Konto wurden nur laufende Kosten bezahlt Versicherungen (Auto, Hausrat, Rechtsschutz und was man sonst so hat) Wasser, Strom, Telefon alles was das Haus betrifft. Miete selber hab ich aber keine bekommen.
Beim Auto Kauf hab ich 3000€ bezahlt und er 2500€ und dieses hat er mitgenommen.kann ich die 3000€ zurückverlangen?
Kann ich rückwirkend noch Miete von ihm verlangen? Haben aber auch nichts schriftliches vereinbart.
Gruß Sandra
3 Antworten
Kann ich rückwirkend noch Miete von ihm verlangen?
So wie man rückwirkend keine Miete erhöhen kann, kann man auch keine (Gesamt-)Miete rückwirkend fordern. ( Du kannst auch nicht rückwirkend eine Gehaltserhöhung fordern )
Außerdem hat er sich mit 500 Euro monatlich an den Gesamtkosten beteiligt ..... er bekommt ja, im Gegensatz zu einem Ehemann bei einer Scheidung, auch keinen Zugewinnausgleich.
Nun ist er ausgezogen und möchte sein investiertes Geld wieder.
Welches Geld bitte schön - dafür hat er 5 Jahre gewohnt.
Beim Auto Kauf hab ich 3000€ bezahlt und er 2500€ und dieses hat er mitgenommen.kann ich die 3000€ zurückverlangen?
Maximal könntest Du vom Zeitwert eine Erstattung von 6/11 des Zeitwertes fordern.
Nein, du kannst rückwirkend keine Miete verlangen.
Aber seine Forderung mit den 3000 EUR Autokaufanteil und als Kostenbeitrag Haushaltsführung verrechnen :-O
G imager761
Können tust Du alles.... Die Frage ist ob er einverstanden ist.