Kühlschrank defekt - zahlt Mieter oder Vermieter?
Die Pechsträhne in meiner Familie mit Haushaltsgeräten reißt nicht ab! Erst geht meiner Tochter die Spülmaschine kaputt, nun hatte mein Kühlschrank einen Kurzschluss. Der Kühlschrank gehört zur Einbauküche, die dem Vermieter gehört. Anscheinend war der Ablauf des Kühlschranks kaputt. Da ich die Temperatur ein wenig runtergedreht hab, hat sich ein wenig Wasser gebildet. Dieses ist über den kaputten Ablauf nicht richtig abgelaufen und hat so einen Kurzschluss verursacht. Zwar habe ich mit meinem Verhalten den Kurzschluss wohl ausgelöst, allerdings bin ich ordnungsgemäß mit dem Kühlschrank umgegangen. Muss nun ich oder der Vermieter den neuen Kühlschrank zahlen? Vielen Dank.
2 Antworten
Es kommt auf den Mietvertrag an, wenn dort die Einbauküche Bestandteil der Mietsache ist, und im Inventarverzeichnis der Kühlschrank aufgeführt ist, hat der Vermieter die Küche im gebrauchsfähigen Zustand vermietet. Bei bestimmungsgemäßer Nutzung muss er für Reparaturen oder Austausch aufkommen.
Also in einem solchen Fall käme ggf. eine Mietminderung in Frage, wenn der Vermieter auf eine Mängelanzeige nicht reagiert, oder auch eine Ersatzvornahme. Ihr lasst den Kühlschrank reparieren und zieht die Kosten von der Miete ab.
Wenn die Einbaukueche samt Geraeten ebenfalls Bestandteil der Miete ist, sollte der Vermieter fuer die Reparatur bzw. Ersatz aufkommen. Wenn der Heizkoerper kaputt geht uebernimmt das der Vermieter ja auch.