Kleinreparaturen/Bagatellschaden muss doch Mieter zahlen?
Hallo liebe Community,
mein Mieter klagt über die Fenster im Haus.
Es heißt: Einige Fenster würden bei Wind "pfeifen" und bei einigen müssten die eingestellt werden das die Griffe wieder leichtgängig gehen und nicht harten und nicht ordentlich zu gehen.
Ich habe folgende Klausel jedoch im Mietvertrag:
"Der Mieter trägt die Kosten für Reparaturen von Bagatellschäden ohne Rücksicht auf ein Verschulden bis zu der nachfolgend angegeben Höhe. Hierbei handelt es sich um Instandhaltungskosten an denjenigen Einrichtungen und Gegenständen, die seinem direkten und häufigen Gebrauch unterliegen wie Heiz- und Kocheinrichtungen, installationseinrichtungen für Wasser, Strom, Gas sowie Rolläden, Jalousien, Fensterläden und Markisen und Fenster sowie Verschlüsse von Türen. Die Obergrenze für eine Reperatur beträgt im Einzelfall 95 Euro inkl. MwSt., bei mehreren Kleinreparaturen maximal 300 Euro inkl Mwst, maximal aber nicht mehr als 8% der Jahresmiete (kalt)"
Die Kosten muss doch der Mieter zahlen, wenn jetzt die Firma/Handwerker kommen sollte, oder nicht?
Wenn die Rechnung bis 300€ geht, zahlt der Mieter alleine,
Und alles was dadrüber ist, die Differenz, muss ich zahlen.
Danke vorab!
4 Antworten
Nein, der M zahlt nur die Einstellung aller Fenster bis max. 95 Euro inkl. MwSt, jede anderslautende Handwerkerrechnug fällt dir vollständig allein an. Es handelt sich um einen Bagatellschaden aller Fenster, nicht mehrere einzelner :-O
Die Höchstgrenze bedeutet jedenfalls, dass Du alles bezahlst, wenn diese überschritten wird. Und der Mieter zahlt dann nichts.
Ob nun mehrere Fenster, die gleichzeitig behandelt werden müssen, als einzelne Bagatellreparaturen gelten, wage ich zu bezweifeln. M.E. gilt hier die Grenze von 95,-€ pro Maßnahme, und nicht der Jahreshöchstbetrag von 300 für mehrere einzelne Kleinreparaturen.
Der Handwerkerbetrieb wird vermutlich auch nicht für jedes Fenster einzeln kommen und einzelne Rechnungen ausstellen, oder? Also m.E. hast Du die kompletten Kosten zu tragen, wenn der Rechnungsbetrag über 95,-€ liegt.
Offenbar hast Du unsere Antworten jedenfalls nicht verstanden. Wäre aber schade, wenn der Mieter deshalb zum Mieterverein/Anwalt gehen muss.
Tja, im Einzelfall muss man das gerichtlich klären lassen. M.E. sind separate Bagatellschäden tatsächlich sowas wie 1. Wasserhahn leckt, 2. Briefkasten lässt sich nicht mehr öffnen und dann 3. Ein (in Worten: nur einer) Fenstergriff muss ersetzt werden. Das wären 3 unterschiedliche Bagatellschäden.
Wenn der Handwerker einmal kommt und 3 Griffe ersetzt, ist das ein Schaden. Wenn der Handwerker dreimal kommt, geht die jeweilige Rechnung doch auch höher, wegen der dreimaligen Anfahrtskosten z.B..
Und welcher Betrieb würde übrigens 3 Rechnungen für eine Maßnahme ausstellen?
Wenn ich die Mieterin wäre, würde ich zum Anwalt/Mieterverein gehen und die Kosten dafür von Dir verlangen.
Ich glaube nicht dass du für jeden griff eine einzelne Rechnung bekommen würdest. Und falls ja wäre auch das eine absolute Grauzone. Die Rechnung zu splitten nur um jeweils unter den 95€ zu landen könnte man rechtlich durchaus als kritischen Vorgang werten.
Aber bei 3 voneinander unabhängigen Reparaturen ist es genau so wie du schreibst.
Der Mieter muss Reparaturen unter 95 Euro selbst bezahlen. Da zahlt der Mieter bei Elektrogeräte fürs anschauen schon meistens 80. Z.B. Wenn ein Kühlschrank kaputt ist kommt ein Techniker und sagt "es zahlt ich nicht aus ". Wenn der Mieter den Kühlschrank mitgemietet hat muss er ersetzt werden. Vom Vermieter.
Aus meiner Sicht hast du mehrere Fehler in deinem Ansatz.
Die Kleinreparaturklausel ist keine Differenzlogik. Jede rechnung über 95€ trägst also komplett du. Der mieter zahlt nur Rechnungen kleiner 95€, bis er die jährliche Obergrenze erreicht hat. Genau so steht es ja auch in der von dir zitierten Vertragsklausel.
Dazu kommt dass das pfeifen der Fenster auf undichte Fenster schließen lässt. Hier musst du genau prüfen ob das anwenden der Klausel überhaupt passt. Sprich ob das defekte Teil häufigem Gebrauch unterliegt. Das Einstellen der griffe wäre zb definitv ein passender sachverhalt. Aber eben nur bis 95€.
Jooh - genau. Fensterbauer werden ggf. feststellen, dass die Fenster wahrscheinlich durch weil zu alt sind. Eine Reparatur würde evtl. nicht mehr im Verhältnis zur Neuware stehen. Die Mieter könnten mit Mietminderung angewackelt kommen.
Der Mieter meinte plötzlich das Pfeifen hat sich erledigt.. komisch also nur noch die Griffe
Also nehmen wir an, es müssen Griffe von 3 Fenstern gewechselt werden. Und pro Fenster bekommt er eine Rechnung i.H.v. 80€.
Dann müsste er theoretisch 240€ inkl der MwSt selbst zahlen, richtig?
Weil ich darf ja max 8% der Jahreskaltmiete ihn mit den Reperaturen belasten.
Nein. Er muss nichts zahlen, weil der Handwerker für den Auftrag keine drei Rechnungen erstellen darf.
Also wenn jetzt von 3 Fenstern die Griffe gewechselt werden müssen und die jeweils pro Fenster 80€ kosten - zahlt er die 240€ inkl. der Mwst, richtig? Und sollte 1 fenster 100€ kosten, müsste ich sozusagen 300€ inkl der mwst zahlen.
danke und liebe grüße