Darf Vermieter Malerarbeiten in Betriebskosten einrechnen?
Darf ein Vermieter die Kosten für das Gerüst, das er für Malerarbeiten ausgeliehen hat in der Betriebskostenrechnung auf die Mieter umlegen. So geschehen bei meiner Mutter, die mir die Abrechnung kürzlich zeigte.
2 Antworten
Nein. Solche Kosten haben lt. § 1 (2) 2. Betriebskostenverordnung nichts in der Betriebskostenabrechnung zu suchen.
Deine Mutter hat 12 Monate nach Erhalt der Betriebskostenabrechnung Zeit, dieser Abrechnung bzw. diesem Detail zu widersprechen. Auch eine zwischenzeitliche vorbehaltlose Zahlung einer BK-Nachforderung erkennt diese Position nich endgültig an. Also den anteiligen Betrag zurückfordern oder von der Nachzahlungsforderung abziehen.
Diese Kosten muss der Vermieter selbst tragen. Deshalb darf er sie auch nicht auf die Mieter umlegen. Mein Rat Betriebskostenrechnung reklamieren und eine Korrigierte einfordern. Notfalls könnt ihr auch den Mieterverein zur Hilfe rufen.