Überspannungsschaden wer haftet?
Hallo,
Bei mir kam es zu einem sehr hohen Geräte Schaden; die Induktionsplatte, welche zur Mietwohnung gehört verursachte einen Kurzschluss, welcher zur Folge hatte, dass meine Waschmachine, Pc, Mikrowelle. mehrere Lampen /aquarienlampen und diverse kleingeräte einen schaden davon trugen.
Ich hatte sofort den Vermieter verständigt, welcher auch ein paar stunden später mit seinem Elektriker vorbei kam. nachdem der elektriker an den stromkästen gemessen un (neu verdrahtet) hatte ging der Strom wieder, Geräte waren kaputt. Mein vermieter hat das dann (16 Tage später ) seiner haftpflicht gemeldet. Diese Zweifelt nun die Schuld des Vermieters an bietet mir aber 700 euro..... alle geräte zusammengenommen kommen auf 4500 euro.
was soll ich tun`?
3 Antworten
Die 4500 Euro sind unter Garantie nicht der Zeitwert, sondern der Neuwert der Gegenstände.
Da kommt die erste Überraschung auf Dich zu: Bei Haftpflichtschäden braucht immer nur der Zeitwert ersetzt zu werden.
Außerdem setzt Haftung Verschulden voraus. Das ist hier sehr fraglich. Der Vermieter hätte vermutlich nicht erkennen können, dass die Induktionsplatte schadhaft war.
Hast Du keine Hausratversicherung die für solche Schäden aufkommt? Da bekommst Du den Neuwert und brauchst Dich nicht mit dem Haftpflichtversicherer herum zu ärgern.
Überspannungsschäden sind ggf. mitversichert in einer (guten) Hausratversicherung und dann auch zum Wiederbeschaffungswert.
Wenn du dir das Geld hierfür gespart hast, denn wird dir mehr als dem Zeitwert der Geräte nicht viel bleiben. Ob dieser 700,- € beträgt, kann hier keiner wissen, da brauchst du ggf. einen Gutachter für, den du auch erstmal bezahlen musst.
Auch wäre die Frage ob hier schuldhaftest Handeln oder Unterlassen vorliegt, dies bedingt eine Haftung nämlich.
Deine Hausratversicherung, die heute meist Überspannungsschäden enthält, ist zuständig.
Der Vermieter ist nur zuständig, wenn er diesen Schaden mit Absicht und/oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, er also Schuld hat.
Dieses bezweifle ich bei diesem geschilderten Fall sehr.
Im Übrigen bekommst Du von Deiner Hausratversicherung den Neuwert ersetzt, von einer Haftpflichtversicherung jedoch immer nur noch den Zeitwert.