Küche beschädigt durch Familie?
Hallo zusammen,
meine Situation ist wie folgt. Mein Vater ist verstorben und ich musste dadurch sus unseren gemeinsamen Wohnung ausziehen. Die Küche wollte ich dann entweder verkaufen oder für meine eigene Wohnung lagern lassen, sobald ich was finden sollte. Diese habe ich ja dann geerbt, richtig?
Der Plan war es erstmal die Küche zum Onkel in den Keller zu bringen. Leider wurde es ohne mein Wissen zu meiner Mutter gebracht. Mehrmals hingewiesen wie dreist diese Aktion von der Familie war und dass sie die auf jeden Fall nicht bekommt, sie möchte generell eine neue Küche. Ich suche nach einem Käufer, sagte ich.
Kurze Zeit später war meine Küche bei ihr eingebaut und ihre alte war in der Wohnung verteilt wo zuvor meine war. Das habe ich bereits vermutet und wollte es deshalb nicht bei ihr lassen. Die Arbeitsplatte wurde passend zu ihrer Küche zersägt und ein Loch wurde durchgebohrt, für ein Schlauch. Glasbodenplatten der Oberschränke beschädigt und/oder ganz kaputt und dazu sind warum auch immer einige Griffe der Schränke ab. Alles was mühsam gesäubert wurde ist jetzt dreckig, eklig und kaputt.
Alles ohne mein Einverständnis, mich überhaupt zu fragen oder bescheid zu geben, einfach hinter meinem Rücken veranstaltet und keiner fühlt sich schlecht oder bietet mir es zum Kauf an. Ich Versuche noch immer einen Käufer zu finden. Leider ist so ein Verhalten kein Einzelfall. Deshalb Frage ich euch nach Unterstützung. Danke an diejenigen die tatsächlich alles lesen und natürlich antworten.
Habt ihr vorschläge an wem ich mich wenden könnte?
Wieso hast du die Küche geerbt?
Das ist halt auch die Frage. Ich habe keine Geschwister und er ist geschieden. Nur ich, sein Tochter und seine Ex-Frau sind für ihn da.
Geht der Besitz dann nicht auf mich über?
4 Antworten
Sofern, deine Eltern getrenntlebend verheirattet waren, gehört die Hälfte der Erbmasse deiner Mutter, die andere dir. Die Frage lässt sich so nicht einfach beantworten.
Allerdings gibt es da noch den Punkt, das, wenn mehrere Personen zusammengelebt und auch gewirtschaftet haben, die Einrichtung sofern sie zur Haushaltsführung notwendig ist, auf die überlebenden Personen übergeht, egal in welcher Beziehung die Personen zueinander stehen. Von diesem Standpunkt aus gehört die Küche dir.
Wenn du das einzige Kind deines Vaters gibt und er kein Testament gemacht hat, dann bist du Alleinerbe. Das kannst du durch einen Erbschein belegen lassen, als eindeutiger Alleinerbe mußt du das aber nicht.
Wenn deine Mutter, die Küche also in Ihrer Wohnung verbaut hat, dann kannst du von ihr Schadensersatz fordern oder den Rückbau, bzw beides, wenn die Arbeitsplatte beschädigt wurde und so nicht mehr nutzbar ist.
Dann erbt sie gar nix. Anzeige wg. Diebstahl stellen. Ja da wird sie nun behaupten, die alte Küche wäre die vom Vater. Aber es gibt ja eine Rechnung. Bei Küchen klebt auch öfters ein Aufkleber an der Rückseite, mit Namen wer sie gekauft hat.
Sind Fotos da, wo man die Küche erkennen kann oder Rechnung?
Die Rechnung wurde im Papierchaos leider nicht gefunden. Auf der Rückseite der Oberschränken befand sich ein Zettel. Ob die jetzt noch angehängt sind ist unklar.
Wenn du das Eigentum an der Küche beweisen kannst, nachweislich (!) Alleinerbe bist und zudem nachweisen kannst, wer die Küche zur Mutter verbracht hat, sollte der Weg zu einem Anwalt führen. Ohne Nachweise wirst du keinen Erfolg haben.
Vielen lieben Dank für deine Antwort. Ich habe keine Geschwister. Schriftlich kann ich leider nichts beweisen. Es gibt aber in der Hinsicht einen "Zeugen" der beim Abbau bis zum Transport dabei war, der kein Familienmitglied ist.
"Diese habe ich ja dann geerbt, richtig?"
Lässt sich aufgrund deiner Angaben nicht beantworten!!
Und deshalb ist gar nicht klar, ob und welche Rechte Du überhaupt an dieser Küche hast!
Vielen lieben Dank für deine Antwort. Ich weiß nicht wie hilfreich es sein kann aber ich Versuche mal mehr Infos zu geben. Wir haben die Küche gemeinsam ausgesucht und er hat sie dann natürlich nur auf seinen Namen gekauft und auf Rate bezahlt. Wir wohnten über 11 Jahre gemeinsam und er war dann davor bereits geschieden. Generell existiert eine Distanz in der Familie. Zumindest musste ich alles was von meiner Seite zu übernehmen war kümmern und dazu gehört die Wohnung ja dazu.
Hoffentlich war etwas hilfreiches dabei auch wenn ich es nur 1% ist.
hat er ein Testament gemacht?
dann würde derjenige erben der dort als Begünstigter genannt wurde.
Hat er kein Testament gemacht dann geht es der Reihe nach und da stehst du als Tochter natürlich an erster Stelle, die Exfrau erbt nichts.
Es ist kein Testament vorhanden. Das ist ist sehr gut zu wissen.
Vielen lieben Dank für deine Antwort. Habe tatsächlich etwas neues gelernt. Die beiden sind übrigens geschieden.