Küche beschädigt durch Familie?

Schubert610  24.10.2023, 09:50

Wieso hast du die Küche geerbt?

0Melissa0 
Beitragsersteller
 24.10.2023, 15:44

Das ist halt auch die Frage. Ich habe keine Geschwister und er ist geschieden. Nur ich, sein Tochter und seine Ex-Frau sind für ihn da.

Geht der Besitz dann nicht auf mich über?

4 Antworten

Sofern, deine Eltern getrenntlebend verheirattet waren, gehört die Hälfte der Erbmasse deiner Mutter, die andere dir. Die Frage lässt sich so nicht einfach beantworten.

Allerdings gibt es da noch den Punkt, das, wenn mehrere Personen zusammengelebt und auch gewirtschaftet haben, die Einrichtung sofern sie zur Haushaltsführung notwendig ist, auf die überlebenden Personen übergeht, egal in welcher Beziehung die Personen zueinander stehen. Von diesem Standpunkt aus gehört die Küche dir.


0Melissa0 
Beitragsersteller
 24.10.2023, 15:02

Vielen lieben Dank für deine Antwort. Habe tatsächlich etwas neues gelernt. Die beiden sind übrigens geschieden.

berlina76  24.10.2023, 19:29
@0Melissa0

Wenn du das einzige Kind deines Vaters gibt und er kein Testament gemacht hat, dann bist du Alleinerbe. Das kannst du durch einen Erbschein belegen lassen, als eindeutiger Alleinerbe mußt du das aber nicht.

Wenn deine Mutter, die Küche also in Ihrer Wohnung verbaut hat, dann kannst du von ihr Schadensersatz fordern oder den Rückbau, bzw beides, wenn die Arbeitsplatte beschädigt wurde und so nicht mehr nutzbar ist.

hildefeuer  26.10.2023, 01:59
@0Melissa0

Dann erbt sie gar nix. Anzeige wg. Diebstahl stellen. Ja da wird sie nun behaupten, die alte Küche wäre die vom Vater. Aber es gibt ja eine Rechnung. Bei Küchen klebt auch öfters ein Aufkleber an der Rückseite, mit Namen wer sie gekauft hat.

Sind Fotos da, wo man die Küche erkennen kann oder Rechnung?

0Melissa0 
Beitragsersteller
 26.10.2023, 07:41
@hildefeuer

Die Rechnung wurde im Papierchaos leider nicht gefunden. Auf der Rückseite der Oberschränken befand sich ein Zettel. Ob die jetzt noch angehängt sind ist unklar.

Wenn du das Eigentum an der Küche beweisen kannst, nachweislich (!) Alleinerbe bist und zudem nachweisen kannst, wer die Küche zur Mutter verbracht hat, sollte der Weg zu einem Anwalt führen. Ohne Nachweise wirst du keinen Erfolg haben.


0Melissa0 
Beitragsersteller
 24.10.2023, 15:09

Vielen lieben Dank für deine Antwort. Ich habe keine Geschwister. Schriftlich kann ich leider nichts beweisen. Es gibt aber in der Hinsicht einen "Zeugen" der beim Abbau bis zum Transport dabei war, der kein Familienmitglied ist.

"Diese habe ich ja dann geerbt, richtig?"

Lässt sich aufgrund deiner Angaben nicht beantworten!!

Und deshalb ist gar nicht klar, ob und welche Rechte Du überhaupt an dieser Küche hast!


0Melissa0 
Beitragsersteller
 24.10.2023, 15:24

Vielen lieben Dank für deine Antwort. Ich weiß nicht wie hilfreich es sein kann aber ich Versuche mal mehr Infos zu geben. Wir haben die Küche gemeinsam ausgesucht und er hat sie dann natürlich nur auf seinen Namen gekauft und auf Rate bezahlt. Wir wohnten über 11 Jahre gemeinsam und er war dann davor bereits geschieden. Generell existiert eine Distanz in der Familie. Zumindest musste ich alles was von meiner Seite zu übernehmen war kümmern und dazu gehört die Wohnung ja dazu.

Hoffentlich war etwas hilfreiches dabei auch wenn ich es nur 1% ist.

hat er ein Testament gemacht?
dann würde derjenige erben der dort als Begünstigter genannt wurde.
Hat er kein Testament gemacht dann geht es der Reihe nach und da stehst du als Tochter natürlich an erster Stelle, die Exfrau erbt nichts.


0Melissa0 
Beitragsersteller
 24.10.2023, 18:39

Es ist kein Testament vorhanden. Das ist ist sehr gut zu wissen.