Käufer hält sich bei Privatverkauf nicht an die Abmachungen, Mahnung verschicken?
Hallo zusammen!
Ich habe folgendes Problem. ( es wird jetzt etwas kompliziert ) Ich habe, als ich aus meiner alten Wohnung ausgezogen bin ein halbes Jahr vorher eine neue Küche einbauen lassen ( Wert 2800€ ) Nach mir ist eine ( jetzt ehemalige ) Freundin von mir eingezogen, und als Freundschaftspreis sollte sie mir 2000€ bezahlen. Um es kurz zu machen, sie hat die Summe nicht vollständig beglichen und ist jetzt wieder ausgezogen. WIr haben dann ausgemacht, dass ich die Küche an den neuen Nachmieter verkaufe. Dies ist soweit auch fast geschehen. Die neue Nachmieterin ist eine flüchtig Bekannte von der Arbeit, der ich die Wohnung vermittelt habe. Sie wollte die Küche dann gerne übernehmen. Hat sie auch gesehen und zugestimmt. Für die Küche hätte ich einen anderen potentiellen Käufer gehabt, der 1200€ gezahlt hätte. Da die neue Mieterin aber die Küche haben wollte, hab ich ihr diese für 950 € angeboten. Damit war sie zunächst auch einverstanden. Dann zog sich eine Diskussion ( schriftlich über WhatsApp )über mehrere Wochen, in denen sie immer wieder weiter den Preis drücken wollte, weil sie dann immer weitere Mängel ( welche Kleinigkeiten waren, was bei einer mittlerweile 3 1/2 Jahre alten Küche normal ist ) gefunden hatte. Letzendlich hab ich mich jetzt auf 700€ eingelassen, bezahlt hat sie mir bisher aber nur 600€, weil sie der Meinung ist wir hätten das ja jetzt so abgemacht. Was eindeutig nicht stimmt, da ich nie diesen 600€ zugestimmt habe. Alles in allem eine komplizierte Geschichte, weil sie die ehemalige Freundin dann auch noch mit Lügengeschichten eingemischt hat.
Frage ist jetzt: Was kann ich tun, um die restlichen 100€ noch zu bekommen. Auf die bestehe ich jetzt! Meine Idee war, zunächst ein EInschreiben zu schicken, mit der Aufforderung das restliche Geld zu bezahlen und mit Androhung weiterer Konsequenzen....( Mahnung etc....)
Für Tips wäre ich sehr dankbar!!!!! Das ganze geht mir nämlich mächtig auf den Keks, weil dies andere Person extrem dreist und dabei auch nicht sonderlich empfänglich für Argumente ist......
Vielen Dank!!!!!
3 Antworten
Hast Du schon mal diesen Satz gehört: "Was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen". Wenn Du nicht weißt, von wem der Satz ist, dann ergoogle es Dir. Kleiner Tipp: Es war weder Billy the kid noch Bugs Bunny!
Gegen dieses Prinzip hast Du verstoßen und zwar kläglich: Wer Verträge macht, der sollte entweder sofort und in bar kassieren oder aber, alles schriftlich niederlegen. Die beiden Damen haben Dich doch vorgeführt wie einen Tanzbären: Zuerst sollst Du 2000,--€ bekommen von der ersten Nachmieterin und läßt Dich plattschlagen auf vollständige Zahlung zu verzichten und nun läßt Du Dich von der zweiten Nachmieterin veräppeln. Ich hätte schon mit der ersten Nachfolgerin einen schriftlichen Vertrag gemacht und gnadenlos auf Kaufpreiszahlung bestanden. Wo gibt es denn so was, dass man dann auf den Nachfolger verweisen darf?! Keiner macht so was, nur Du. Und dann schließt Du mit den Nachnachfolgerin wieder nichts schriftlich ab.
Wie willst Du denn da Deine Forderung nachweisen können? Nein, das geht nicht. Schreib die Sache ab.
der einfachste Weg wäre wohl gewesen, einen Kaufvertrag aufzusetzten, vor allem, weil Du schon beim ersten Verkauf Probleme hattest. Nun hast Du nichts schriftliches in der Hand uns somit auch keine Möglichkeiten, Deine Forderungen durchzusetzten. Schreib die 100 € ab um wenigstens Deine Neven zu schonen. Vulgär augedrückt hast Du die A....karte gezogen.
Vielen Dank schonmal für die Antworten!!! Das hat man dann wohl davon, wenn man zu leichtgläubig und nett ist!
Aber so gesehen bleibt die Küche doch dann jetzt auch mein Eigentum, oder? Weil die Gegenpartei ja genau so wenig in der Hand hat. Im Prinzip haben wir das alles auch schriftlich, nur eben in SMS Form, ich weiss nicht in wie weit das Bestand hat? Habe überlegt, sonst einmal mit einem guten " Kleiderschrank " Freund bei ihr vorbei zu schauen, und sie dann alternativ den Kaufvertrag unterschreiben zu lassen ( mit Zahlung der Ausstehenden 100€ ) oder einen Mietvertrag für die Küche, wo die 600 von ihr dann die Mietgebühr sind, die Küche aber mein Eigentum bleibt. Kann mir jemand sagen, was ich dann da reinschreiben muss, damit der auch rechtsgültig ist? Wäre zumindest noch ein Versuch, die Sache ab zu wickeln....