Muß bei einer mündl.Vereinbarung genannt werden, daß zum Preis Mehrwertst. dazukommt?
Für die Abfuhr von Astwerk habe ich mich mündlich auf einen Preis geeinigt. Keine Rede von netto oder brutto oder Mehrwertst. Auf der schriftl. Rechnung erscheint jetzt der vereinarte Preis plus 19% Mwst. Muß ich die bezahlen ?
2 Antworten
Egal ob mündich oder schriftlich, gegenüber dem Endverbraucher sind Preise immer inkl. der Mehrwertsteuer zu nennen. Gegenüber gewerbsmäßigen Kunden ist es oftmals Praxis nur die Nettopreise zu nennen. Als Privatkunde würde ich es darauf ankommen lassen und nur den vereinbarten Preis zahlen - aber Du solltest dann auch den Beweis für die Preisaussage des Dienstleisters erbringen können.
"Egal ob mündich oder schriftlich, gegenüber dem Endverbraucher sind Preise immer inkl. der Mehrwertsteuer zu nennen."
Was ist denn da noch an Beweis erforderlich?
Es reicht, dass ich Privatkunde bin!
Ein privater Abnehmer kann erwarten, dass ihm der Bruttopreis inkl. aller Steuern und Gebühren genannt wird.
Bei einer mündlichen Preisangabe bist Du allerdings in Beweisnot, trotzdem würde ich den vorab genannten Preis zahlen und auf der Überweisung "Betrag gemäß Vereinbarung" vermerken.