Ex schuldet Geld?
Hallo zusammen,
ich habe in der Beziehung mit meiner Ex sehr oft ausgelegt und es wurde auch vereinbart, dass sie mir das Geld zurückzahlt. Es hat sich mit der Zeit angehäuft und ich bin mittlerweile bei einer Summe von 560€ angelangt. Zusätzlich habe ich inoffiziell bei ihr gelebt und habe natürlich auch die hälfte der Miete gezahlt. Allerdings habe ich den Fehler begangen, dass ich ihr 250€ gegeben habe. Ich habe auch auf Papier, dass ich die 250€ für die miete gegeben habe. Sie hat dann das Geld eiskalt für einen Urlaub mit der Freundin benutzt. Die Vermieterin ist ihre Oma, die sich dann bei mir beschwert hat, dass die Miete nicht da ist.
Wir haben uns seit einem Monat getrennt und ich will nun
- Meine Klamotten zurück, die immernoch bei ihr sind. Sie lässt mich nicht ins Haus und zurückgeben will sie das Zeug auch nicht.
- Die 250€ zurück, die ich für die angebliche "Miete" ausgegeben habe und
- Die 560€
Beim ersten Punkt bin ich mir sicher, dass da was gehen muss, schließlich habe ich ihr die Sache nicht geschenkt. Auch beim dritten Punkt könnte man sich doch vielleicht auf einen privat Geldleihvertrag berufen, der mündlich abgeschlossen wurde berufen. Ich habe auch Chatverläufe, wo sie schreibt dass sie mir das geld zurückzahlen wird etc. Aber wie kann ich das ganze durchsetzen erstmal ohne Anwalt?
3 Antworten
Aber wie kann ich das ganze durchsetzen erstmal ohne Anwalt?
Wenn Du Dir wegen der verhältnismäßig geringen Beträge die Mühe machen willst, siehe @wilees. Ein Anwalt wird sich sicher nicht lohnen.
Es gelten zwar auch mündliche Vereinbarungen, aber ohne schriftliches (keine Chatverläufe, sondern richtige Kreditverträge) hast Du schlechte Chancen.
Wegen Deiner persönlichen Sachen musst Du entscheiden, was für einen Aufwand sie Dir wert sind. Falls es Dir wichtig genug ist, ebenfalls siehe @wilees.
Was deinen Mietanteil betrifft, so kann sie damit machen, was sie will. Wenn Du keinen Mietvertrag mit ihrer Oma unterschrieben hast, bist Du dieser gegenüber auch nicht zahlungspflichtig. Wenn Dir es wichtig ist, zeig ihr das "Papier", dass Du den Mietanteil Deiner "Ex" gegeben hast.
Lern daraus für die Zukunft, dass es bei Geldfragen keine Verwandten und Freunde gibt und man grundsätzlich alles schriftlich festhalten muss.
Wie erfolgversprechend der Rechtsweg ist und ob sich die Kosten und der Aufwand lohnen, kann ich Dir nicht sagen. Chatverläufe sind keine Verträge. Ohne Rechtsanwalt wirst Du wohl nicht auskommen, wenn Du mit dem Link der Verbraucherzentrale nicht selber klar kommst.
Oder Du lässt Dir einen Termin bei einer Verbraucherzentrale in Deiner Nähe geben und Dich dort beraten.
Sende Ihr hinsichtlich des geliehenen Geldes einen Mahnbescheid:
Desweiteren teile ihr mit Fristsetzung mit, bis wann sie Dir 3 Termine zur Abholung Deiner persönlichen Sachen zu nennen hat und kündige folgend eine pekuniäre Schadenersatzforderung in Höhe des Zeitwertes besagter Gegenstände an.
Und noch eine Frage: Kann ich die Mahnung für das Geld und die Sachen in eienr kombinieren oder muss ich das einzelnd machen?
Verliehenes Geld und Eigentum, welches nicht herausgegeben wird, sind zwei verschiedene Dinge.
Danke vielmals!!
Aber sie ist ja eine Privatperson...ich kann dann ja keine Rechnung o.ä. ausstellen, in der steht wie viel sie mir schuldet...allerdings habe ich als Alman tatsächlich für mich eine Liste damals erstellt und dementsprechend geupdatet, in der ich notiert habe, was und wie viel ich gezahlt habe
Rechne mal aus, was du in dieser Zeit für einen Sexclub ausgegeben hättest.
Ich denke, du bist sehr billig weggekommen.
Tatsächlich habe ich Chatverläufe mit ihr, weil ich bereits privat versucht habe von ihr das Geld einzuholen. In diesen sagt sie auch, dass sie mir das Geld schuldet und meint auch es zurückzugeben nur halt nicht als ganze Summe, weil sie "kein Geld hat". Ich war sogar so dumm ihr zu sagen, dass sie mir zumindest in Raten im Juni 100€ überweisen soll, was sie natürlich nicht gemacht hat.