Wir haben einen Hagelschaden am Haus, jetzt zieht die Versicherung von den Kosten die MwSt und auch 30 % des Kostenvoranschlages ab, ist das korrekt?
Nach Hagel Schäden an Rolläden und Holzbalkon Kostenvoranschläge gingen an die Versicherung. Da wir in den kommenden Jahren unser Haus sanieren möchten, wünschten wir eine Auszahlung. Die Versicherung stimmte den Kostenvoranschlägen zu und zieht bei der Auszahlung nicht nur die MwSt sondern auch noch 30% ab . Ist das Rechtens?
2 Antworten
Also ich würde da auf jeden Fall erstmal Veto einlegen und zusätzlich mal einen Experten befragen. So einfach würde ich mir sowas nicht gefallen lassen. Selbst wenn die das so machen heißt das ja noch lange nicht, dass das auch rechtens ist.
Wie bitte? Wie legt man gegen eine Entscheidung ein Veto ein? Erkläre doch mal. Du weißt erkennbar nicht, was ein Veto ist! Also benutze das Wort nicht!
Ich vermute einmal, dass das in Ordnung ist. Bei der Mehrwertsteuer sowieso, da die Zahlung dieser ja nicht nachgewiesen ist. Hier ist die Rechtsprechung eindeutig.
Ich vermute einmal, dass die Kürzung um weitere 30% sich aus den Arbeitskosten ergibt. Hier kürzen die Versicherer bei Abrechnung nach Kostenvoranschlag, weil die Lohnnebenkosten bei Eigenreparatur nicht anfallen. Sie rechnen die also pauschal heraus.
Lässt Du die Reparatur durchführen, werden natürlich, bei Vorlage einer Rechnung, die vollen Kosten erstattet.
Hast Du mal einen Blick in die Versicherungsbedingungen geworfen, was dort zum Thema "Abrechung nach Gutachten" steht?
weil die Lohnnebenkosten bei Eigenreparatur nicht anfallen. Sie rechnen die also pauschal heraus.
Ganz schön clever die Versicherungsjuristen, denn es stimmt natürlich. Und da sage noch einer:
judex non calculat
Letztlich sollte der Versicherer schon vollumfänglich zahlen. Wenn, wie hier, im kommenden Jahr saniert wird und dann ein Handwerker beauftragt wird, muss der Versicherer nachzahlen. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob hier Fristen gelten.
Falls das nicht in Eigenregie gemacht werden soll - das würde nichts ändern - würde ich bei dem Versicherer nachfragen, ob die MwSt. bei einer später durchgeführten Reparatur nacherstattet wird.
Hier ist die Rechtsprechung eindeutig.
Wäre auch schlimm, wenn nicht, § 249 BGB lässt der Rechtsprechung auch keinen Spielraum.
Gegen was?