Pauschalbetrag Handwerkerrechnung - Korrektur hinsichtlich Ausweisung Lohnkosten gebührenpflichtig?
Ich hatte eine Rechnung von einem Handwerker, worin nur ein Pauschalbetrag aufgeführt war. Zur Einkommensteuererklärung benötigt man jedoch den darauf entfallenden Lohnanteil. Telefonisch bat ich um Ausweisung der Lohnkosten. Heute bekam ich die gewünschte Ergänzung, allerdings wurde mir diese mit 24 EUR in Rechnung gestellt. Muss ich die Bearbeitungsgebühr bezahlen? Am Telefon wurde mir auf meine Bitte hin, die Lohnkosten auszuweisen, nichts dergleichen angekündigt.
1 Antwort
Die Begriffe Lohnanteil und Lohnkosten sind sehr verwirrend. Dies hat aber nichts mit den Bruttolöhnen gemein. Einfacher wäre der gesonderte Ausweis des Materials (einschl. MWSt.), dessen Rechnungswertanteil ist nämlich nicht nach §35a EStG absetzbar.
Gut, Du hast nun die Rechnungsergänzung erhalten. Vermutlich enthält die Rechnung auch nicht den nach § 14 UStG vorgeschriebenen Ausweis der Aufbewahrungsfrist. Dann würde ich die gesamte Rechnung zurückweisen und entsprechende Korrektur verlangen, sowie eine Anzeige bei der örtlichen Handwerkskammer machen. Bis zur Vorlage der ordentlichen Rechnung würde ich gar nichts bezahlen.
Den Rechnungszusatzbetrag würde ich ablehnen.
Noch folgender Hinweis aus dieser Quelle: http://www.handelsblatt.com/finanzen/recht-steuern/streitfall-des-tages/streitfall-des-tages-welche-rechte-kunden-haben/4600314-2.html
„Bei Konflikten zwischen Handwerkern und Kunden sollte die Vermittlungsstelle der zuständigen Handwerkskammer die erste Anlaufstelle sein“, lautet der Rat von Alexander Legowski vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).
Solche Vermittlungsstellen sind bei allen Handwerkskammern ansässig und haben den gesetzlichen Auftrag, Streitigkeiten zwischen selbständigen Handwerkern und ihren Auftraggebern zu schlichten (§ 91 Absatz 1 Nr. 11 Handwerksordnung). Das Verfahren selbst ist kostenfrei, im Einzelfall können aber Kosten durch Sachverständige entstehen.