Gibt es eine Frist für die Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges nach einem Unfall mit Totalschaden?
Im Mai 2009 hatte ich einen unverschuldeten Verkehrsunfall. An meinem Fahrzeug entstand ein wirtschaftlicher Totalschaden. Die gegnerische Versicherung hat den Schaden abzüglich der Mehrwertsteuer erstatten. Bis heute habe ich mir mit meinem Mann ein Fahrzeug geteilt. Jetzt habe ich mir einen Neuwagen gekauft. Kann ich jetzt noch die nicht erstattete Mehrwertsteuer für das Ersatzfahrzeug einfordern oder gibt es da eine Frist, die schon abgelaufen ist?
Vielen Dank!
1 Antwort
Ich beantworte jetzt mal selbst, falls hier doch nochmal eine ähnliche Frage hat. ;)
Thema Mehrwertsteuer: Das Fahrzeug war mit über 7 Jahren zu alt, als das ich bei der Wiederbeschaffung auch Anspruch auf die anteilige Mehrwertsteuer gehabt hätte. Anders hätte es sich verhalten, wenn mein Wagen jünger als 7 Jahre gewesen wäre.
Thema Frist: Es gilt die Verjährungsfrist von 3 Jahren.