Kostenaufteilung in der Partnerschaft?

4 Antworten

Du hältst Dich teilweise bei ihr auf - übernimm z.B. 20% der Wohnkosten und leiste Deinen Beitrag zu den Lebensmittelkosten - dafür sollten soweit Du nur begrenzt mit ihr lebst auch 200 - max. 250 Euro ausreichen.


Jey123 
Beitragsersteller
 23.12.2021, 17:57

@wilees

Ja in etwa so hatte ich mir das auch gedacht. Vielleicht etwas mehr an Wohnkosten.

In so einem Fall würde jeder seine eigene Wohnung und seinen eigenen Lebensbedarf finanzieren. Natürlich sind die Kosten bei Deiner "Freundin" höher, da sie ja mehr Personen im Haushalt hat. Dafür gibt es Kindergeld und Unterhalt vom Kindesvater.

Sobald Ihr Tage, die Ihr jeweils in einer Wohnung verbringt auszurechnen beginnt und die Kosten dafür herunterbrecht, ist das eigentlich ein Zeichen, dass diese Beziehung am Ende ist.

Das hat ja verschiedene Aspekte.

Fakt ist ja, dass Du immer noch überwiegend bei ihr lebst, Du bist nicht nur gelegentlich oder gar abwechselnd zu Besuch. Deshalb finde ich auch eine Beteiligung an den gesamten Wohn- und Lebenshaltungskosten angemessen.

Aber natürlich nicht zu 50%. Allenfalls zu einem Drittel, vielleicht davon noch etwas abziehen, weil Kind und Frau auch dort Mittag essen unter der Woche, im Gegensatz zu Dir. Und ein Abschlag, da Du teilweise in der eigenen Wohnung bist.

Man sollte ihren finanziellen Aufwand auch nicht unterschätzen, an welchem Du erheblich partizipierst. Wenn man nur 2 Abende pro Woche in der Ausweichwohnung verbringt und sich dort mal ein Käsebrot macht, sind das halt geringe Kosten, abgesehen vom ganzen Aufwand für ihren ganzen Haushalt.

Und auch, wenn Du kein Bio bestellt hast, bekommst Du es ja. Oder kochst Du Dein discounter-Essen separat?

Ein zweiter Ansatz wäre, einen Tagessatz auszurechnen. Z.B. Miete, 1.000, Lebensmittel und Strom, Waschpulver etc. 800. Also 2 Personen je 30,5 Tage, eine Person 20 Tage, also 1.800 durch 71 Tage, macht 507,-€ für Dich. Ohne die Abnutzung von Sofa, Bett, Kühlschrank, Waschmaschine etc..

Ein dritter Ansatz wäre nachzurechnen, was jedem übrigbleibt. Das ginge aber eigentlich nur bei Dir einfach zu berechnen. Zumindest könntest Du ihr das mal aufstellen. Z.B. Du hast 1500 netto, bezahlst für Deine Wohnung 500, für ihre Wohnung und ihr Essen 500, für Dein Essen in Firma und eigener Wohnung 150, dann bleiben Dir 350 für Auto, Klamotten, Urlaub und Altersvorsorge. Wie man das bei ihr rechnen sollte, keine Ahnung. Da sie ja von Lohn, Unterhalt und Kindergeld auch viele andere Dinge für die Kinder bezahlt.


Jey123 
Beitragsersteller
 23.12.2021, 18:56

@andri

Erstmal danke für deine Ideen.

Wo Kosten entstehen sollen sie natürlich auch gedeckt sein + Unterstützung dazu. Das ist für mich auch trotz Teilzeit noch ohne weiteres möglich.

Ich strebe für uns eine faire und einfache Aufteilung an, ohne viel rumgerechne oder du hast dies und du hast das, Tage aufzählen oder ähnliches. Sowas ist enorm belastend in der Beziehung. Am ehesten käme noch eine prozentuale Beteiligung in Betracht.

Wenn Sie weiter hälftig aufteilen will, heißt das ja wohl, dass Sie der Meinung ist, Du sollst IHRE Kinder bzw. jetzt noch IHREN Sohn zur Hälfte mitfinanzieren?!?

Du warst mMn schon sehr großzügig, das zu tun während Ihr eine gemeinsame Wohnung hattet...

Ich schließe mich GrafRotz hier an.


Jey123 
Beitragsersteller
 23.12.2021, 19:13

@eifelia

Sehe ich genauso. Es macht mir Freude sie auch mit den Kindern bzw.jetzt einem zu unterstützen. Auch wenn sie sich absolut im Recht sieht, es ist für mich ein großer Unterschied ob das freiwillig geschieht oder mit unangemessener Selbstverständlichkeit eingefordert wird. Das genau ist der Grund, wieso es sich grade schräg anfühlt. Ich bin auch noch nicht sicher welchen Schaden das für unsere Beziehung bedeutet.

Andri123  23.12.2021, 16:23

Es gibt aber auch sehr viele Männer mit Nehmerqualität. So nach dem Motto " ich bin ja 5 Tage pro Woche nur zu Besuch, mit Vollverpflegung und Wäschewaschen und Reinigung, das kostet doch nichts."

Aber sicher sind 50% zu hoch angesetzt, da muss das Kind berücksichtigt werden.