Ist es Betrug?
Hallo, ich habe eine Frage an die Profis unter euch..
eine bekannte & ihr Freund wohnen seit ca 2 Jahren zusammen & haben auch ein gemeinsames Kind (geteiltes Sorgerecht) er zahlt ihr Unterhalt damit sie die Wohnung als Alleinerziehende bezahlt bekommt. Gemeldet ist er bei seinen Eltern aber wohnt natürlich bei ihr. Ist das nicht strafbar? Was für eine Strafe könnte auf sie zukommen?
2 Antworten
Gemeldet ist er bei seinen Eltern aber wohnt natürlich bei ihr. Ist das nicht strafbar?
Selbstverständlich ist das strafbar - denn das ist Sozialleistungsbetrug!
Was für eine Strafe könnte auf sie zukommen?
https://www.advocado.de/ratgeber/strafrecht/betrug/sozialbetrug-kein-kavaliersdelikt.html
Für Sozialbetrug drohen bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe oder eine hohe Geldstrafe. Handelt sich um ein Versehen, gilt dies als Ordnungswidrigkeit mit einer Strafe bis zu 5.000 Euro Geldbuße.
Mal zur Verdeutlichung ..... sie erhält den vollen Eckregelsatz in Höhe von 446 Euro anstatt des reduzierten Satzes von nur 401 Ero bei Paaren. Desweiteren kassiert sie zusätzlich - unberechtigterweise den Mehrbedarf als "Alleinerziehende - die sie nun einmal nicht ist. Macht pro Monat noch einmal satte 160,56 Euro ( sprich 36% des Eckregelsatzes ) und auch noch den seitens des Partners zu tragenden Mietanteiles = 33 % der KdU.
Desweiteren entzieht er sich der Einkommensanrechnung, die hier zwingend bestehen würde .....
Hinzu kommt noch der Verstoß gegen geltendes Melderecht.....
Da könnte auf die "Dame" eine sehr empfindliche Strafe zukommen. Und eine Haftstrafe sprich Vorstrafe macht sich nun einmal bei einer Bewerbung nicht allzu gut.
Nur diese steuerlichen Kriterien sind für das JC absolut irrelevant.
stimmt, deshalb sind aus meiner Sicht Leute, die das Jobcenter besch....en, selbst Schuld.
Für mich ist immer unklar, warum Jemand kriminell wird, obwohl es eine legale Lösung gibt, die fast vergleichbar ist.
Warum durch Betrug 200,- bis 250,- erreichen, mit empfindlichen Strafrahmen, wenn ich 150,- - 180,- Euro absolut legal bekommen kann? Für 70,- bis 100,- Euro kriminell, lohnt sich das?
Warum sollte es strafbar sein?
Er zahlt ihr Unterhalt. Sie bekommt anscheinend irgendwelche Leistungen.
Woher sollen wir wissen, ob das, was er an Unterhalt zahlt weniger ist, als das, was bei einem gemeinsamen Antrag z. B. für ALG II angerechnet würde?
Muss er sich denn nicht bei ihr mit anmelden?
Dadurch dass sie die Wohnung & sonstige Sachen bezahlt bekommt werden sie schon mehr Geld haben als er Unterhalt zahlt. Wieviel weiß ich leider nicht aber darum frage ich ja hier wie das geregelt ist
Muss er sich denn nicht bei ihr mit anmelden?
Das ist Melderecht. Mag sein, dass es dafür ein Bußgeld gibt. Wen interessiert das schon?
Dadurch dass sie die Wohnung & sonstige Sachen bezahlt bekommt werden sie schon mehr Geld haben als er Unterhalt zahlt.
Bekommt sie es denn bezahlt? Wenn ja wie viel.
Wenn er zahlt, was er nach den Tabellen zu zahlen hat, wird sie kaum mehr bekommen, als würden die beiden als Bedarfsgemeinschaft leben. Man bedenke, wenn sie zusammen leben würden, wäre ja auch der Wohnbedarf größer für 2 Erwachsene und ein Kind, als für eine Person und ein Kind.
Wenn Du lange Weile hast, mache Dir weiter Gedanken über die beiden. Ich würde darauf keine Gedanken verschwenden.
Naja, wenn er einen Selbstbehalt von 1.160,-€ hat, bleibt ihm doch etwas mehr übrig als es der Fall wäre in einer BG mit der Kindsmutter (und dem Kind).
Und siehe auch die Rechnung von wilees. Da kommt schon eine Summe monatlich an ungerechtfertigter Staatsleistung zusammen.
Aber dann solltest Du auch gegen rechnen, dass er auf den Abzug nach § 33 a EStG verzichtet. Wenn wir nur von 2.000,- brutto bei ihm ausgehen, sind das über 1.900,- Euro pro Jahr, die er vergeigt.