Können meine Geschwister die Wohnung der Mutter verkaufen obwohl es einen Erbvertrag gibt der mir das Vorkaufsrecht sichert?
Hallo Zusammen,
wir sind 3 Kinder. Das Haus meiner Eltern ist aufgeteilt in 2 Eigentumswohnungen. Eine davon gehört mir. Die andere Wohnung meiner Mutter ( der Vater ist schon seit einigen Jahren verstorben). Es gibt einen Erbvertrag der mir das Vorkaufsrecht an der Eigentumswohnung der Mutter sichert. Können meine Geschwister nun das übergehen weil meine Mutter nun ins Pflegeheim soll? Sie wollen davon die fehlendem Pflegekosten decken.
4 Antworten
Und warum verkauft man dir nicht die Wohnung? Vom Erlös kann dann ja ebenfalls das Pflegeheim bezahlt werden!
Steht das Vorkaufsrecht nur im Erbvertrag oder auch im Grundbuch?
"Das Vorkaufsrecht ist im Normalfall im Grundbuch in Abteilung 2 eingetragen. Das Vorkaufsrecht gilt auch, wenn der Kaufvertrag schon beurkundet wurde. Der Vorkaufsberechtigte darf dann zu denselben Bedingungen in den Kaufvertrag einsteigen und die Stelle des Käufers übernehmen."
Ein Vorkaufsrecht zu haben, bedeutet unter keinen Umständen, dass das,Objekt nicht verkauft werden kann. Es bedeutet nur, dass Du in einen Verkauf zu den mit dem Kaufinteressenten vereinbarten Bedingungen einsteigen kannst.
Kann es sein, dass Dir ganz einfach die finanziellen Mittel zum Erwerb der Wohnung fehlen?
Vorkaufsrecht bedeutet nicht, den Verkauf verhindern zu können und auch nicht, selber den Kaufpreis bestimmen zu können. Man muss zu den Konditionen einsteigen die vereinbart werden. Ansonsten kann man den Vorkauf nicht ausüben.
Und im Übrigen noch der Hinweis, dass ein lediglich im Erbvertrag vereinbartes Vorkaufsrecht gegenüber dem Erwerber der Wohnung nur dann gilt, wenn der davon Kenntnis erhält.
Es wird doch nichts an Deinem Vorkaufsrecht geändert! Das Sozialamt wird erst einmal das Vermögen der Mutter zur Kostendeckung heranziehen.
Deshalb kaufst du jetzt die Wohnung und dann ist genügend Geld für Mutter da. Ich sehe das Problem nicht ganz?
Nein. Das Sozialamt zahlt nichts im Falle eines Pflegeheim Platzes da Eigentum , nämlich die Wohnung meiner Mutter vorhanden ist.. so war die aauf jeden Fall deren Auskunft
Das ist korrekt. Erst muß die Mutter ihr Vermögen aufgebraucht haben, dann zahlt möglicherweise der Staat etwas. Daß dann Dein Vorkaufsrecht wertlos geworden ist, mußt Du so hinnehmen. Du glaubst doch nicht, dass der Staat etwas zahlt, wenn die Mutter noch Vermögen hat.
Vermögen ist nur im Sinne der Wohnung vorhanden