Schenkung mit Auflage Vorkaufsrecht - Wertminderung?
Gesetzt den Fall, mein Vater möchte mir durch Schenkung ein Haus übertragen.
Da es ihm wichtig ist, dass die Immobilie in Familienbesitz bleibt, möchte er dies unter der Auflage tun, dass ich im Falle eines späteren eventuellen Verkaufs bestimmten Familienmitgliedern ein Vorkaufsrecht einräume.
Mindert diese Klausel den Wert der Schenkung (angenommen, das Haus ist 250.000 Euro wert)?
2 Antworten
Nein, mindert es nciht, weil das Vorkaufsrecht auch nur eine sehr geringe Einschränkung ist. Es bedeutet ja nur, dass Du einem Familienmitglied das Recht einräumst auf die Bedingungen eines Vertrages mit einem Dritten einzusteigen, oder es bleiben zu lassen. Also wenn Dein Käufer bereit ist 300.000,- zu zahlen, aber DEine Verwandtschaft nicht, dann wirst Du an den Dritten verkaufen können.
ERbschaftsteuerlich ist es in Deinem Fall auch vermutlich irrelevant, weil Du pro Elternteil einen Freibetrag von 400.000,- Euro hast.
Didi
Wählt dein Vater die sicherste Form, nämlich statt des rein schuldrechtlichen ein dingliches, im Grundbuch einzutragendes Vorkaufsrecht, das statt einmalig für a l l e Verkaufsfälle Gültigkeit haben soll, und legt er Wert auf die Platzierung an einwandfrei erste Rangstelle im Grundbuch, also ohne vor- oder gleichrangige Hypotheken, Grund- und Rentenschulden, dann würde das Recht bei einer Zwangsversteigerung, wenn es nicht in das geringste Gebot fällt, also nicht bestehen bleibt, mit einem Wertersatz von etwa 3 % berücksichtigt. Realkreditgeber würden vor Darlehensgewährung vermutlich den Rangrücktritt zur Auflage machen. Kompliziert? Dein Notar informiert dich, auch über die Vorteile eines Rangvorbehalts.