Schenkung mit Auflage Vorkaufsrecht - Wertminderung?

2 Antworten

Nein, mindert es nciht, weil das Vorkaufsrecht auch nur eine sehr geringe Einschränkung ist. Es bedeutet ja nur, dass Du einem Familienmitglied das Recht einräumst auf die Bedingungen eines Vertrages mit einem Dritten einzusteigen, oder es bleiben zu lassen. Also wenn Dein Käufer bereit ist 300.000,- zu zahlen, aber DEine Verwandtschaft nicht, dann wirst Du an den Dritten verkaufen können.

ERbschaftsteuerlich ist es in Deinem Fall auch vermutlich irrelevant, weil Du pro Elternteil einen Freibetrag von 400.000,- Euro hast.

Didi

Wählt dein Vater die sicherste Form, nämlich statt des rein schuldrechtlichen ein dingliches, im Grundbuch einzutragendes Vorkaufsrecht, das  statt einmalig für  a l l e  Verkaufsfälle Gültigkeit haben soll, und legt er Wert auf die Platzierung an einwandfrei erste Rangstelle im Grundbuch, also ohne vor- oder gleichrangige Hypotheken, Grund- und Rentenschulden, dann würde das Recht bei einer Zwangsversteigerung, wenn es nicht in das geringste Gebot fällt, also nicht bestehen bleibt, mit einem Wertersatz von etwa 3 % berücksichtigt. Realkreditgeber würden vor Darlehensgewährung vermutlich den Rangrücktritt zur Auflage machen. Kompliziert? Dein Notar informiert  dich, auch über die Vorteile eines Rangvorbehalts.