Knappschaft Anmeldung 450 € Job

3 Antworten

Zur Anmeldung hast Du schon Informationen bekommen.

Was die Nebenkostenabrechnung betrifft, so mußt Du zunächst einen Blick in die Mietverträge werfen. Wenn das die II.BVO oder die Betriebskostenverordnung zitiert wird bei den Nebenkosten oder wenn Hausreinigung und Hausmeisterkosten als umlagefähig zitiert sind, dann ist eine Umlage möglich ansonsten nicht.

Sorgen macht mir im übrigen das "usw": Reparaturkosten und die allgemeine Mietverwaltung (Organisation von Besichtigungsterminen etc) sind nicht vom Mieter zu tragen. Ggf. muß man da die Hausmeisterkosten entsprechend aufteilen.

Die Anmeldung erfolgt hier:

http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/node.html

Die Kosten für die Anmeldung des Hausmeisters nicht, wenn Dir der steuerberater etwas dafür berechnet. Wenn Du es selbst machst auch nicht, aber da kostet es auch nur Deine Zeit.

Wenn Du die Kosten für den Hausmeister meinst, dann ja, die Kosten kannst Du in die Nebenkostenabrechnung einbringen.


Primus  09.04.2014, 12:40

die Kosten kannst Du in die Nebenkostenabrechnung einbringen

Nicht immer, siehe meine Antwort.

Ich spreche aus Erfahrung ;-))

wfwbinder  09.04.2014, 12:47
@Primus

Wie auf allen Gebieten, Erfahrung ist nur durch noch mehr Erfahrung zu ersetzen.

Nur auf einem Gebiet helfen einem Mann auch 85 Jahre Erfahrung nicht mehr so viel.

Zitterbacke  09.04.2014, 13:54
@wfwbinder

Du hast sicher die Erfahrung eines solchen. Nur so alt bist du noch nicht , oder ??? ;-)))

Primus  09.04.2014, 13:57
@Zitterbacke

Na komm......das sieht man doch wohl ;-)))

Oder meinst Du, er hat uns ein altes Foto untergejubelt?