Ehefrau anstellen - Minijob oder Midijob?
Da meine Auftragslage als Einzelunternehmer im IT-Bereich stark gewachsen ist, benötige ich nun Unterstützung, vor allem in Büro-Angelegenheiten. Daher möchte ich ab Januar 2021 meine Ehefrau einstellen.
Vorab: Es geht hier um ein echtes Arbeitsverhältnis. Der Sinn dahinter ist nicht primär das Sparen von Steuern oder so.
Was wäre für meine Frau und mich dennoch Möglichkeit, die favorisiert werden sollte, um letztendlich etwas Geld zu sparen? Zuerst dachte ich an einen Minijob auf 450€-Basis. Eben erst hörte ich von der Alternative "Midijob"..also voll versicherungspflichtige, aber günstigere Bedingungen in der Gleitzone.
In meiner Branche habe ich sogut wie keine Betriebsausgaben, daher zahle ich am Ende des Jahres immer recht viel Einkommenssteuer. Geld, das ich mir selbst als "Lohn" überweise, um z.B. die Miete zu zahlen, ist als Einzelunternehmer nicht absetzbar.
Vielleicht noch ein paar Zusatzinfos: Meine Frau arbeitet bis Ende 2020 noch als Angestellte in Teilzeit (20 Stunden) in einem anderen Unternehmen. Ab Januar wäre sie über meine freiwillig gesetzliche Krankenversicherung krankenversichert. So der Plan.
Wie würdet ihr die Sache einschätzen? Über ein paar kompetente Kommentare würde ich mich freuen!
Freundliche Grüße.
3 Antworten
Du musst einfach mal die von wilees verlinkten Rechner benutzen.
Wenn Du Deine Frau für 500,-€ anstellst, kommst Du auf Kosten als AG in Höhe von 600,-€ (AG Anteil 100, AN Abgaben 58,-€). Damit entsprechen die abzugsfähigenKosten für den Betrieb und verbleibendes Netto für die Frau ungefähr den Zahlen für einen Minijob zu 450,-€.
Aber: Der Bruttolohn der Frau fliesst in die gemeinsame Steuererklärung ein (der Minijob nicht). Wenn ich mal in den bmf-Rechner erstens ein zvE von 30.000 eingebe (für Verheiratete) und anschliessend 5.000 mehr, liegt die Steuer um ca. 1.000,-€ höher jährlich. Wenn Du ein höheres zvE hast, ist die steuerliche Mehrbelastung als Ehepaar aufgrund der Progression höher.
Insofern glaube ich, dass ein Minijob günstiger wäre.
Dazu kommt bei einem Midijob noch die Frage, ob Du die Lohnabrechnungen selbst erstellen könntest, oder einen Steuerberater dafür bezahlst.
Trotzdem hat ein Midijob auch noch andere Vorteile, die die Frau sich allerdings auch teilweise dadurch sichern kann, dass sie nicht auf die Rentenversicherung verzichtet. Also man sollte auch über Krankengeld, ALG-I, Umschulung, EM-Rente,Elterngeld und sämtliche soziale Absicherungen nachdenken. Es kann ja immer etwas passieren.
Meine Frau arbeitet bis Ende 2020 noch als Angestellte in Teilzeit (20 Stunden) in einem anderen Unternehmen. Ab Januar wäre sie über meine freiwillig gesetzliche Krankenversicherung krankenversichert
Diese Möglichkeit bestünde nur, wenn sie keinen Anspruch auf ALG I hätte.
Solange ein solcher besteht, bleibt sie weiterhin eigenständig krankenversichert. Zudem wirkt sich das seitens Deiner Frau bezogene ALG ( welches selbst nicht versteuert wird ) hinsichtlich Deines Einkommens dann progressionssteigernd aus.
Andererseits .... ein Minijob bleibt i.d.R. für den Arbeitnehmer sozialversicherungs- und lohnsteuerfrei .... und hat dann steuertechnisch betrachtet keine Auswirkung auf das eheliche Einkommen .... sprich der Steuerfreibetrag ( 9744 Euro in 2021 ) bliebe dann unangetastet.
Sie soll sich in dem Punkt direkt von ihrer eigenen Krankenversicherung beraten lassen. Wir als SGB-Laien können hier keine wasserdichte Antwort darauf finden, ob es nun mit der Familienversicherung klappt oder nicht. Selbst wenn wir eine Antwort wüssten, würdet Ihr Euch über die GKV ja bestimmt rückversichern.
Ich persönlich würde den Midijob wählen, denn dann hat die Frau eine eigenständige Krankenversicherung und kann sich eine Krankenkasse aussuchen, die nur einen geringen Zusatzbeitrag nimmt. Ausserdem besteht dann die Möglichkeit nach vollendeter Anwartschaft auch ALG 1 zu beziehen. Ob Du damit Deinen Steuersatz reduzieren kannst ist offen, da ein Minijob für Dich eigentlich höhere Kosten verursacht.
Danke für deinen guten Kommentar. Meine Frau hat beim Arbeitgeber gekündigt. Gilt eine Sperre auch als "kein Anspruch"? Bzw. hat sie nicht lediglich Anspruch, wenn sie als "arbeitssuchend" gekennzeichnet ist?