Kleingewerbe über 22000 Grenze was nun?
Hallo Leute,
ich hätte da mal eine ganz spezielle Frage. Ich habe ein Kleingewerbe und habe es mitten im Jahr angemeldet, leider nicht gewusst das die 22000€ anteilig berechnet werden. Leider bin ich jetzt vor Weihnachten ( guter Umsatz) über die Grenze von 9100€ gekommen. Was kann ich tun um weiterhin ein Kleingewerbe zu haben? Jetzt noch schnell anmelden und im nächsten Jahr von vorne anfangen oder geht das nicht. Echt doof diese Regelung, ich dachte das komplette Jahr zählt und nicht anteilig ab Gewerbeanmeldung.
Danke 👋
4 Antworten
Ich habe ein Kleingewerbe und habe es mitten im Jahr angemeldet
Mitten im Jahr? 30. 06. 2023, oder 01. 07. 2023?
Was heißt angemeldet? Gewerbeanmeldung, oder Fragebogen zur steuerlichen Erfassung? Wann wurden die ersten Ausgaben für das Unternehmen gemacht?
Leider bin ich jetzt vor Weihnachten ( guter Umsatz) über die Grenze von 9100€ gekommen.
Wenn Du im Juli begonnen hast, ist die Grenze mit 11.000,- Umsatz/Einnahmen eingehlten.
Hast Du schon am 30.06., also im Juni angefangen, wäre die Grenze schon bei 22.000/12*7 = 12.833,- Euro.-
Na klar, das schrieb ich doch.Und wenn Du vorher über einen Mietvertrag verhandelt hast und andere Tätigkeiten für das Unternehmen hattest, gilt das.
Vielen Dank für Ihre kompetente Auskunft. Sie haben mir meine schlecht gestellte Frage prima beantwortet. Ich habe tatsächlich schon Einkäufe viel früher getätigt, dachte nur das gilt nicht. Wenn ich Ihre Anschrift finde, schicke ich Ihnen ein Fränkisches Bier 🍺. Danke und schöne Weihnachten
Ich habe das Gewerbe am 01.08 gestartet. Die Anmeldung war ein Tag davor. Das müssten dann 9166€ für 5 Monate sein.
Wann wurde denn nun die unternehmerische Tätigkeit begonnen? Der Sachverhalt ist dünn.Was verstehst Du unter "Das Gewerbe wurde gestartet?"
Waren das erste Verkäufe? Waren es erste Tätigkeiten? Wann wurden die ersten Sachen für den Betrieb eingekauft?
Gewerbe angemeldet heißt doch nur, dass die nach außen gerichtete Tätigkeit begonnen wurde, aber in der Umsatzsteuer, geht es darum, wann unternehmerisch begonnen wurde zu arbeiten.
Tja, sorry, wer zu geizig ist, in einen Steuerberater zu investieren, muss sich dann später nicht wundern, wenn es schief läuft!
Und PS:
Was ist denn so schlimm daran, wenn Du zukünftig die Umsatzsteuer ausweist und an das Finanzamt abführst.
Im Gegenzug kannst/darfst Du dann ja auch die Vorsteuer ziehen!
Naja das ist nicht Geiz, beim Kleingewerbe braucht man nicht wirklich einen Steuerberater. Hatte ja früher ein Gewerbe und da hab ich den Fehler nicht gemacht. Deine Antwort hat mir rein 0 geholfen, danke 👋
Du hast kein "Kleingewerbe", denn sowas gibt es in Deutschland nicht, sondern Du hast einen Gewerbebetrieb und wendest hinsichtlich der Umsatzsteuer die Kleinunternehmerregelung an - soviel zu den Begrifflichkeiten.
Du hast also im August begonnen, so dass die Umsatzgrenze bei einem Umsatz von 9166,67 € erreicht ist? Dann kannst Du ab 2024 die Kleinunternehmerregelung nicht mehr anwenden. Das Ab- und wieder Anmelden des Gewerbebetriebs würde Dir da auch nicht helfen, denn ein Unternehmer ist umsatzsteuerpflichtig mit allem, was er tut - ob er seine Tätigkeiten in einem Betrieb ausübt oder in mehreren, ist irrelevant.
Aber: was ist so schlimm daran? Wurde bei Eröffnung des Unternehmens überhaupt sachverständig geprüft, ob die Kleinunternehmerregelung sinnvoll ist - immerhin hat man dann auch keinen Vorsteuerabzug ?
Danke für deine gute Antwort. Ja wäre es tatsächlich weil ich Hauptberuflich in einer Behörde arbeite und eine Auskunft zu meinem Gewerbe ablegen musste. Dort wurden 10 Wochenstunden angegeben, darum kann ich nicht expandieren. Mein Shop wirft auch nicht mehr ab.
Jetzt noch schnell anmelden und im nächsten Jahr von vorne anfangen oder geht das nicht
Was meinst du damit? Was willst du denn anmelden?
Ist das Geld schon geflossen? Ansonsten lass dir die Rechnung erst im nächsten Jahr bezahlen…
Beginn der Tätigkeit wurde mit 1.8 angegeben. Heißt das wenn ich eine Rechnung von einer Maschinen anschaffung davor hatte gilt dieses Datum?