Kleingewerbe als Nebentätigkeit unter 450, wird das tatsächlich besteuert?
Hallo!
Ich bin hauptberuflich Beamter mit ganz normalen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Nun möchte ich nebenbei noch eine geringfügige Beschäftigung beginnen. Für mich kommen zwei Dinge in Frage: DJ und/oder Servicetätigkeiten im IT-Bereich. Für beides benötige ich ein Gewerbe, da ich bei keinem festen Arbeitgeber angestellt bin.
Die monatlichen Einkünfte werden sich jedoch in jedem Fall unter 450,- bewegen, eher im Bereich 200-300,-
Nun wollte ich mich mit der steuerlichen Behandlung dieser Situation auseinandersetzen und habe versucht online etwas dazu zu finden.
Ich finde jedoch nur Aussagen, dass man als Kleingewerbetreibender Einkommenssteuer auf den Gewinn zahlen muss.
Gibt es in diesem Fall keinerlei Steuefreibeträge? Sprich: muss ich selbst wenn ich nur 100,- im Monat dazuverdiene, dies versteuern?
Gibt das dafür irgendeine rationale Begründung?
Wieso kann ich als Minijobber bei einer Fastfoodkette 450,- dazuverdienen ohne Abgaben zu zahlen, bei einer Nebentätigkeit mit Gewerbeschein muss ich dies aber ab dem ersten Euro tun? Sollte das wirklich so sein, kann ich das nicht wirklich nachvollziehen und werde mir das erneut überlegen müssen und unter Umständen doch nur bei einer Beschäftigung bleiben.
Ich freue mich auf Eure hilfreichen Antworten!
D.
3 Antworten
Du liegst falsch, denn natürlich werden die 450,- Euro mit Abgaben belastet. Der Arbeitgeber zahlt für einen 450,- Euro Job pauschal ca. 32 % Abgaben.
Wenn Du diese Nebentätigkeit aufnimmst, zahlst Du Deine Steuer nicht auf die Einnahmen, sondern auf den Gewinn. Also von den 200,- bis 300,- Euro sind erstmal die Kosten abzuziehen.
Nur auf den verbleibenden Gewinn, wird Einkommensteuer fällig.
In beiden Fällen kannst Du außerdem noch einen kleinen Vorteil erzielen, wenn Du mit Umsatzsteuer arbeitest, denn dann kannst Du aus den Kosten die Vorsteuer abziehen.
Die rationale Begründung dafür ist, dass Minijobs eine steuerrechtliche Ausnahme darstellen aus Gründen der Vereinfachung.
Sie sind aber trotzdem nicht abgabenfrei. Die Abgaben werden durch den Arbeitgeber pauschal geleistet i.d.R..
Du willst ein Gewerbe betreiben - Kleingewerbe gibt es nicht.
Bei einem Minijob wird die Steuer pauschal abgeführt (ist also entgegen Deiner Meinung doch versteuert).
In Deinem Gewerbe verdienst Du nichts - Du machst Gewinn/Verlust.
Dieser fliesst logischerweise in die ESt-Erklärung ein.
Wegen ein paar Euro Steuer keinen Gewinn machen zu wollen ist doch unsinnig.