Minijob (450€) + Kleingewerbe als DJ?
Hallo liebe Community,
momentan besitze ich nur einen Minijob auf 450€ Basis. Nebenbei ist mein liebstes Hobby und meine Leidenschaft das Auflegen und ich hätte auch schon potenzielle Aufträge. Da ich das Ganze natürlich, jetzt wo es etwas größer wird, auch rechtlich anmelden möchte und somit Rechnungen schreiben müsste, bräuchte ich meines Wissens nach ein Kleingewerbe. Das würde für meine (geschätzten) Einnahmen pro Jahr als DJ vorerst vollkommen ausreichen.
Nun meine Frage: Wie sieht das in Zusammenhang mit dem Minijob aus? Müsste ich Umsatzsteuern zahlen oder wie sieht es allgemein bei den Steuern aus? (Ich kenne mich in diesem Bereich nicht all so gut aus, daher bei Angaben, die für die Beantwortung meiner Frage wichtig wären, bitte nachfragen).
Vielen Dank im Vorraus!
Mit freundlichen Grüßen
Sven Söchtig
2 Antworten
Um eine wirklich umfassende Antwort geben zu können, wären mehr informationen notwendig.
Wovon lebst Du? Wie bist Du krankenversichert?
Famileinversicherung? Student? ALG II?
Der Minijob ist völlig getrennt vom Gewerbe. Im Gewerbe wäre es besser mit Umsatzsteuer zu arbeiten, wenn Du in Discos auflegst.
Ohne Umsatzsteuer (Kleinunternehmer) wenn Du auf privaten Feiern auflegst.
Dein letzter Satz wurde bereits beantwortet.
Wegen der "massig Umsatzsteuern" - Du studierst doch nicht etwa Deutsch?
Übrigens - die Umsatzsteuer zahlt nicht der Unternehmer, sondern dessen Kunde(n).
Ich denke mir halt, wenn ich von dem was ich verdiene als DJ noch massig Umsatzsteuern abdrücken müsste, würde sich das für mich nicht all so lohnen,
Deshab die Frage, ob Du in Discos auflegst, oder bei Privatleuten.
Wenn Du in einer Disco auflegst, ist es für den Kunden egal, ob Du 200,- Euro als Kleinunternehmer berechnest, oder 200,- Euro + 19 % = 38,- Euro = 238,- mit Umsatzsteuer, weil der sich die vom Finanzamt zurück holt.
Aber Du hast aus Deinen Kosten den Vorsteuerabzug. Das kann sich lohnen, wenn Du eigenes Equipment kaufst.
Neee Deutsch, auf keinen Fall ;)
Aber danke für deine Antworten, die haben mich sehr viel weitergebracht!
Vielen Dank, daran hatte ich noch gar nicht gedacht!
Das Denken in diesen Sachen überlässt man auch einem Steuerberater. In der gleichen Zeit kann man selbst mit auflegen mehr verdienen. Dafür garantiert der StB auch, dass er keinen Platten auflegt. ;-) :-)
Der Minijob wirkt sich nicht aus und auch nicht umgekehrt.
Wie das mit dem Gewerbe (nicht Kleingewerbe) geht, wurde hier schon tausendmal beantwortet - nutze die Lupe.
Also momentan lebe ich noch bei meinen Eltern und bin somit familienversichert. Der Plan in eine eigene Wohnung zu ziehen besteht vorerst auch nicht.
Und ja ich bin eingeschriebener Student.
Ich denke mir halt, wenn ich von dem was ich verdiene als DJ noch massig Umsatzsteuern abdrücken müsste, würde sich das für mich nicht all so lohnen, da es dann so viele Aufträge auch noch nicht sind (aber manche trotzdem öffentlich).
Daher meine Frage, ob sich das Kleingewerbe in diesem Sinne irgendwie auf den Minijob auswirkt oder andersherum?