Kleingewerbe - Sonstige Betriebsausgaben?

2 Antworten

Wenn Du das Internet für Recherchen oder E-Mails zu Deiner selbständigen Tätigkeit nutzt, dann wäre doch zumindest ein Anteil der Internetkosten anzusetzen.

Als früher meine freiberufliche Tätigkeit im wesentlichen aus Vorträgen bestand, hatte ich das Problem auch - das Arbeitsgerät (ein PC) und der Internet-/Telefonanschluss waren neben Reisekosten meine einzigen Ausgaben. Der Rest waren eben Einnahmen. Damals musste ich dem Finanzamt noch langwierig klarmachen, warum ein PC (Schreibmaschine reicht doch) und Internetzugang (das hat was mit Computerspielen zu tun, richtig?) für meine Arbeit essentiell sind und daher berufsbezogen anzuerkennen wären. Heute wirst Du damit keine Probleme haben.

Dass das Finanzamt Belege haben will, ist selten.

Außerdem werden die Einnahme-Ausgaben-Überschussrechnungen per Computer auf Logik überprüft.

Dazu kommt, wenn man Ausgaben hat, hat man ja auch die Belge.

Telefonkosten, Internet, Bürobedarf, Fachliteratur usw.

Eifach genau überlegen, was man für den Betrieb angeschafft hat.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

technoraver 
Beitragsersteller
 21.12.2023, 07:18

Danke, aber gibt es vielleicht über den Daumen ein Richtwert, was ich abgeben kann?

Eifelia  21.12.2023, 11:24
@Eifelia

bzw: fürFachliteratur und Bürobedarf muss es ja Belege geben, wenn solche Kosten angefallen sind. Wie groß der Anteil der betrieblichen Nutzung des Telefons, Handys, Internets ist - das musst Du schätzen.