Kleingewerbe - Kosten für die Nutzung von private Maschinen etc.?
Wie kann man die Nutzung von dem privaten KFZ und Anhänger abrechnen? Beim PKW kann man ja, wenn ich es richtig verstanden habe, 30 Cent pro Kilometer als Ausgabe rechnen, aber wie verhält es sich mit dem Anhänger, Rasenmäher etc.?
2 Antworten
Ich kenne da nur die Möglichkeit, Anhänger etc. ins Betriebsvermögen einzulegen und dann abzuschreiben. Für den Anteil der Privatnutzung wird eine fiktive Einnahme gebucht.
Wenn Du die notwendigen Maschinen in einem Baumarkt für die Ausführung der Arbeiten ausleihst, dann sind die Mietkosten natürlich unkosten. Wenn Du sie bei Dir selbst ausleihst, dann wird es schwieriger, denn diese Einnahmen sind in Deiner EkSt- Erklärung als Einnahmen zu deklarieren, aber sie senken auch Deine Gewinne in dem Gewerbe. Sinnvoller erscheint es mir, diese Geräte ins Betriebsvermögen aufzunehmem, dann kannst Du sie auch abschreiben.
Beispiel: Anhänger, Neupreis war 1.100,-€, Abschreibungsdauer 11 Jahre, wird nach 3 Jahren ins BV eingelegt zum Buchwert 800,-€. Abschreibung 100,-€ jährlich eintragen bei AfA, Privatanteil sei 50%, dann trägt man in Zeile 20 der EÜR 50,-€ als Leistungsentnahme ein.
Nach zwei Jahren wird der Betrieb aufgelöst und der Anhänger für 500,-€ verkauft (mehr ist durch die starken Gebrauchsspuren nicht zu erzielen). Dann wird die restliche AfA von 600,-€ gebucht und die Betriebseinnahme von 500,-€.
Bei einem Verkauf für 700,-€ entsteht rechnerisch ein Gewinn von 100,-€, der entsprechend besteuert wird.
Wie man nun den Zeitwert berechnet, wenn man nicht verkauft, sondern ins Privateigentum übernimmt, weiß ich nicht. Kann man dann ja nur schätzen.
Zumindest wird durch das Betriebsvermögen alles komplizierter, auch die Aufgabebilanz bei Betriebsaufgabe. Als Laie geantwortet.
Das sollte Dir Dein Steuerberater beantworten, denn einen solchen benötigst Du bei Deinem derzeitigen Kenntnisstand.
Und wenn ich sie quasi ins Betriebsvermögen übernehme, wie ist es dann, wenn ich es privat nutze? Was wäre mit den Betriebsvermögen bei einer evtl wieder Abmeldung des Kleingewerbes, wenn ich meinetwegen nach einigen Jahren keine Zeit mehr für das Kleingewerbe habe?