Änderung der Unfallrente. Wird rückwirkend ab Antragstellung gezahlt?

2 Antworten

Hallo,

https://www.unfallrente.net/gesetzliche-unfallversicherung/berufsgenossenschaft-bg

" VERSCHLECHTERUNGS- / VERSCHLIMMERUNGS­ANTRAG

Eine neue Einstufung bezüglich der Minderung der Erwerbsfähigkeit und damit Rentenerhöhung ist nach ärztlicher Begutachtung möglich. Bei der Feststellung der Minderung der Erwerbsfähigkeit ist eine Änderung im Sinne des § 48 Abs. 1 SGB X nur wesentlich, wenn sie mehr als 5 % beträgt; bei Renten auf unbestimmte Zeit muss die Veränderung der Minderung der Erwerbsfähigkeit länger als drei Monate andauern. Die Rente in neuer Höhe wird dann nach Ablauf des Monats geleistet, in dem die Änderung wirksam geworden ist."

Dem Hinweis von Andri123, sich in dieser Sache auch einmal an den VdK zu wenden, stimme ich zu.

Vorerst in Widerspruch gehen um keine Frist zu versäumen. Vorläufige Begründung, siehe Text ! Ist rechtlich alles geklärt, kann ein Widerspruch auch zurückgenommen werden.

Manchmal gibt es 6-monatige Fristen, vielleicht auch hier, keine Ahnung. Evtl. muss der verschlechterte Zustand erst 6 Monate nachweislich bestanden haben, bevor er sich auswirkt.

Lass es Dir von der BGN erklären oder lass Dich vom VdK beraten.