Kinderbetreuungskosten bei unverheirateten Eltern?

3 Antworten

In Zeile 73 der Steuererklärung (Zeilennummer gilt für 2019) ist der Gesamtbetrag der Kinderbetreuungskosten anzugeben, in Zeile 78 der selbst getragene Anteil.

In Zeile 79 kann man angeben, ob der Höchstbetrag von 2/3 bzw. 4.000 € in einem anderen Verhältnis als 50:50 aufgeteilt werden soll. Das ist z. B. sinnvoll wenn einer der Eltern gar keine Einkünfte hat oder sich die Kinderbetreuungskosten bei ihm nicht mehr auswirken.

Bsp.

von euch getragene Betreuungskosten fiktiv:

gesamt 1000,- €

EstE Mutter: 500,-€

EstE Vater: 500,-€

Woher soll das Finanzamt wissen, wer die zweite Person ist?

Jeder gibt seinen Teil an - wie immer.


Kim94 
Beitragsersteller
 20.01.2020, 22:46

Muss ja den Vater angeben und auch dass wir zusammen leben. Und auch er muss mich angeben in seiner Steuererklärung.

correct  20.01.2020, 22:48
@Kim94

Jeder gibt seinen Teil an - wie immer.