Kinderbetreuungskosten bei unverheirateten Eltern?
Hallo zusammen,
ich wollte fragen wie ich die Betreuungskosten in der Steuererklärung angeben muss. Wir sind unverheiratet und wohnen zusammen mit Kind. Die Kita Kosten teilen wir uns natürlich.
Klar ist, jeder von uns muss eine eigene Steuererklärung mit jeweils 1 Anlage Kind machen.
Jetzt zur Frage: Die Betreuungskosten werden ja zu 2/3 angerechnet, aber bei jedem von uns ja nur die Hälfte. Wenn es jetzt bsp 1000€ Kitagebühren sind, muss ich dann bei jedem 500€ angeben oder bei jedem 1000€ und das Finanzamt weiß ja dass wir zu zweit sind und rechnet dann mit der Hälfte? Nicht dass ich bei jedem 500€ angebe und die rechnen dann nur mit jeweils 250?
Ich hoffe es war verständlich. Lg
3 Antworten
In Zeile 73 der Steuererklärung (Zeilennummer gilt für 2019) ist der Gesamtbetrag der Kinderbetreuungskosten anzugeben, in Zeile 78 der selbst getragene Anteil.
In Zeile 79 kann man angeben, ob der Höchstbetrag von 2/3 bzw. 4.000 € in einem anderen Verhältnis als 50:50 aufgeteilt werden soll. Das ist z. B. sinnvoll wenn einer der Eltern gar keine Einkünfte hat oder sich die Kinderbetreuungskosten bei ihm nicht mehr auswirken.
Bsp.
von euch getragene Betreuungskosten fiktiv:
gesamt 1000,- €
EstE Mutter: 500,-€
EstE Vater: 500,-€
Woher soll das Finanzamt wissen, wer die zweite Person ist?
Jeder gibt seinen Teil an - wie immer.
Muss ja den Vater angeben und auch dass wir zusammen leben. Und auch er muss mich angeben in seiner Steuererklärung.