Untermieter beschädigt Parkett?

3 Antworten

Gibt es ein von beiden Seiten überschriebenes Übergabeprotokoll?

Wenn ja, kann man nichts mehr machen.

Ansonsten bist du in der Beweispflicht, dass es erst nach dem Auszug entstanden ist.

Das ist, befürchte ich, aussichtslos.


Alibaba478 
Beitragsersteller
 05.12.2019, 02:06

Es gibt kein Übergabeprotokoll. Ich habe zwar die Kaution ausgezahlt aber kein Übergabeprotokoll erstellt

Weswegen denn anzeigen? Das Benutzen von Stühlen in einer Mietwohnung ist doch nicht verboten. Ganz im Gegenteil: Das ist die übliche Wohnnutzung. Leichte Benutzungsspuren könnte der Vermieter ohnehin nicht beanstanden.

Darüber hinaus ist die Beweislage mehr als schwierig. Oder hast Du etwa vor und nach Ende des Untermietverhältnisses eine ausgiebige Beweissicherung betrieben?

PS: Verjährungsfrist für derartige Schadensersatzansprüche ist 6 Monate nach Rückgabe der Wohnung.


Alibaba478 
Beitragsersteller
 05.12.2019, 02:34

Also deiner Meinung zählt es als normale Wohnnutzung? Ich denke der Boden ist schon ziemlich alt. Ab einem gewissen Alter kann man so wie so nicht verlangen daß er einwandfrei ist, oder ? :)

Privatier59  05.12.2019, 04:15
@Alibaba478

Dieses Stäbchenparkett ist meiner Kenntnis nach in den 80er und 90er- Jahren verlegt worden. Parkettböden können allerdings 100 Jahre halten. Das ist also kein Alter.

Ich kann es nicht genau sagen, habe aber den Eindruck, als ob der Boden schon einmal abgeschliffen worden ist. Das ist je nach Dicke der Nutzungsschicht 2 bis 3 Mal möglich. Danach ist der Boden wie neu. Abschleifen ist teuer. Da könnte man fast Laminat für legen.

Man müsste die Länge und Tiefe der Schrammen ausmessen. Aber ich glaube, dass könnte als normale Wohnnutzung durchgehen. Es gibt dazu allerdings so viel widerstreitende Urteile, dass man keine Sicherheit in solchen Fällen hat.

Alibaba478 
Beitragsersteller
 05.12.2019, 14:27
@Privatier59

Danke schon man für Ihre Zeit und Antworten. Also kann ich den Untermieter nur Anzeigen wenn ich nicht selber für die Reperatur aufkommen möchte ? Falls das nicht als Wohnnutzung durchgeht.

...." der Untermieter reagiert jetzt auf meine Anfragen nicht." ....

🤨 ja klar doch, was hast du erwartet ? Der Mieter kann sich freuen, für ihn ist der Auszug perfekt gelaufen, das Übergabeprotokoll bestätigt es ihm.

Abhaken und Lehrgeld zahlen ! 😕


Alibaba478 
Beitragsersteller
 05.12.2019, 02:31

Ich habe Ehrlichkeit erwartet.