- bei der PKV bleibt alles unverändert. Mit der GKV kenne ich mich zu wenig aus - aber vermutlich kommt es zu einer Nachzahlung mit der Erhöhung des zu versteuernden Einkommens
- das ist die Kleinunternehmerregelung. Damit kann man mit oder ohne USt agieren
- beide werden zusammengerechnet, also erhöht sich das zu versteuernde Einkommen um den Überschuss/ dem Gewinn aus der Selbständigkeit
- die Grenze hat nur mit der selbständigen Tätigkeit zu tun
- hier kannst du die Einkommensteuerbelastung berechnen: https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/? - das ist auch ableitbar aus deinen Gehaltsrechnungen oder einem alten Steuerbescheid. Dein Grenzsteuersatz liegt bei ca. 30%. Der wird sich noch erhöhen durch die Selbständigkeit. Aber als Richtschnur würde ich mit ca. 1/3 Abzug an Steuern rechnen (nicht auf den Umsatz, sondern den Gewinn!!!). Wäre als der Gewinn linear über das Jahr pro Monat bei 450 Euro (pro Monat), bleiben ca. 300 Euro nach Steuern. Genauer rechnen kann man mit den neuen Werten über den Link
Bei der Selbständigkeit kann man schwer sagen, was bleibt, wenn man die Kostenseite nicht kennt, also eine Kennziffer, die den Gewinn deutlich schmälern kann. Wenn du einen Umsatz von 4.000 Euro p.a. hast, kann dennoch ein Verlust am Ende bleiben, wenn entsprechende Kosten dagegen stehen.