Angestellt (50%) plus freiberuflicher Nebenjob - Steuern?

Guten Tag zusammen,

Kurz vorweg : Mir ist bewusst, dass es etliche ähnliche Fragen gibt, aber leider sind die Einzelfälle doch zu unterschiedlich oder ich blicke einige Punkte nicht. Deshalb hier schon mal: Vielen Dank! Also: Ich bin angestellt, habe eine halbe Stelle und komme auf etwa 25000 brutto (Klasse 1). Mir wurde eine freiberufliche Tätigkeit angeboten, die ich ein paar Stunden die Woche machen wollen würde. Das grobe Ziel dabei ist, etwa 200-300 Euro im Monat dazu zu verdienen. Die Haupttätigkeit bleibt natürlich das Angestelltenverhältnis. In Steuer- und Versicherungsfragen kenne ich mich noch gar nicht aus, daher wäre es sehr nett, wenn mir jemand folgende Fragen beantworten oder bestätigen könnte:

  1. Krankenversicherung usw. läuft weiter über mein Angestelltenverhältnis?
  2. Umsatzsteuer entfällt, solange die freiberuflichen Einnahmen 17.500 EUR pro Jahr nicht übersteigen?
  3. Einkommenssteuer: Werden beide Einkommen einzeln versteuert oder werden Sie addiert und gemeinsam versteuert?
  4. Hat die 17.500 EUR-Grenze irgendwas mit meinem Gesamteinkommen zu tun (denn da läge ich dann ja auf jeden Fall drüber)?
  5. Kann man irgendwie grob berechnen (unter Berücksichtigung meines gesamten Einkommens), wieviel ich freiberuflich verdienen müsste, um schließlich auf die besagten 200-300 netto zusätzlich zu kommen? Oder lohnt sich diese Konstellation gar nicht?

Möglicherweise vertausche ich hier einige Dinge oder frage zuviel auf einmal - ich bin trotzdem für jede Hilfe sehr denkbar!

Gruß Dexterhaven

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  1. bei der PKV bleibt alles unverändert. Mit der GKV kenne ich mich zu wenig aus - aber vermutlich kommt es zu einer Nachzahlung mit der Erhöhung des zu versteuernden Einkommens
  2. das ist die Kleinunternehmerregelung. Damit kann man mit oder ohne USt agieren
  3. beide werden zusammengerechnet, also erhöht sich das zu versteuernde Einkommen um den Überschuss/ dem Gewinn aus der Selbständigkeit
  4. die Grenze hat nur mit der selbständigen Tätigkeit zu tun
  5. hier kannst du die Einkommensteuerbelastung berechnen: https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/? - das ist auch ableitbar aus deinen Gehaltsrechnungen oder einem alten Steuerbescheid. Dein Grenzsteuersatz liegt bei ca. 30%. Der wird sich noch erhöhen durch die Selbständigkeit. Aber als Richtschnur würde ich mit ca. 1/3 Abzug an Steuern rechnen (nicht auf den Umsatz, sondern den Gewinn!!!). Wäre als der Gewinn linear über das Jahr pro Monat bei 450 Euro (pro Monat), bleiben ca. 300 Euro nach Steuern. Genauer rechnen kann man mit den neuen Werten über den Link

Bei der Selbständigkeit kann man schwer sagen, was bleibt, wenn man die Kostenseite nicht kennt, also eine Kennziffer, die den Gewinn deutlich schmälern kann. Wenn du einen Umsatz von 4.000 Euro p.a. hast, kann dennoch ein Verlust am Ende bleiben, wenn entsprechende Kosten dagegen stehen.

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diese Diskussion hatte ich auch schon. Das Problem sind die neue Reisekostenrichtlinien, die wohl im Detail nicht bekannt sind.

Nach den neuen Regelungen ist auch der 17.06. mit zu vergüten. Damit ist deine Aufstellung korrekt.

Entscheidend ist, wann die Reise begonnen und beendet wurde, nicht, ob man übernachtet oder nicht. Bei einer Übernachtung kämen noch weitere Kosten hinzu.

Damit ist der 15. mit 12 Euro, die ganzen Tage mit 24 Euro und der angebrochene Tag, der 17., auch mit 12 Euro in Sachen VMA zu bewerten (Reisen in D).

Die Reise beginnt entweder zuhause (wenn man direkt zum Kunden fährt) oder von der Arbeitsstelle, wenn man dort startet.

Ich suche noch die Quelle. Die stelle ich noch ein, wenn ich sie gefunden habe.

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ist das nicht ein Widerspruch? Du willst die Kosten absetzen, kein Gewerbe anmelden, weil du ja keinen Gewinn erzielen willst?

Dann hast du die Wahl: Hobby, also keine Absetzbarkeit der Kosten oder Gewerbe und dann mit Haut und Haaren. Dann kannst du die Kosten absetzen.

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eigentlich ist das in IT schwer möglich, nicht zu zahlen, denn es gibt eine Schranke und vor der zahlt man auf folgende Weise:

  • an eine Person
  • per Kreditkarte
  • Cash an einen Automaten
  • mit dem italienischen System Telepass

Hat man nicht bezahlt, dann wird man sich an dieses "Event" erinnern. Ich hatte das mal nach einer Fahrt quer durch Italien und es war Streiktag - oh Freude!!! Die Schranke war auf.

Wer nun einen so hohen Betrag zahlen soll, der muss schon weit über das Autobahnnetz in IT gefahren sein.

Frage: erinnerst du dich daran, dass da keine Zahlung war? Daran muss man sich meiner Meinung nach erinnern.

Was würde ich tun? Würde ich mich erinnern, dann zahlen. Wenn nicht, dann nicht. Darauf würde ich es ankommen lassen. Das sollen die beweisen.

Dass man in IT mglw. mit Konsequenzen rechnen muss, dass die Verjährung erst in einigen Jahren eintritt, wäre mir schlicht egal. Man muss sich nicht alles gefallen lassen!

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ist das nicht der Fall?

http://www.iww.de/wiso/alle-steuerzahler/werbungskostenbetriebsausgaben-aufteilbarkeit-der-kosten-fuer-ein-haeusliches-arbeitszimmer-neunter-bfh-senat-legt-frage-dem-grossen-senat-vor-n73368

Das hiesse: die Entscheidung steht noch an.

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in einem Konzern kann man viel lernen, aber man bekommt wohl nur eine Sicht auf einen sehr kleinen Teil. Oft gibt es in Konzernen langsame Strukturen und viele politische Spielchen. Die Arbeitszeit ist dagegen oft geregelt und man geniesst den "Schutz" von Betriebsrat und Betriebsvereinbarungen. Die Karriereschritte sind oft eher langsam.

Bei einem Start-up ist vieles dynamisch, chaotisch, schnell. Fraglich ist oft auch, ob es ein erfahrenes Managment gibt. Die Arbeitslast wird wohl höher sein, die Arbeitszeiten deutlich mehr. Dafür kann man vieles lernen, oft sind die Strukturen sehr durchlässig, so dass auch Karriereschritte schnell gehen können.

Ich würde wohl - wenn ich nicht sicherheitsbewusst wäre - in dem Alter ein Start-up wählen. Der hohe Lernfaktor hat was. Und wenn es in die Hose geht, so sollte man leicht einen neuen Job finden.

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du meinst vermutlich mit wehren eine Klage, oder? Das fehlt in der Frage, steht aber in der Überschrift.

Bei einer Sozialauswahl, die ja mit dem Betriebsrat abgestimmt ist, und bei einem Konzern, der öfter solche Aktionen durchführt, halte ich die Chancen für eine (höhere) Abfindung als gering. Oft sind solche Aktionen bereits in der Vergangenheit vor Gericht "getestet" worden.

Erfolgte jedoch eine Kündigung ohne Sozialauswahl oder sie ist nicht betriebsbedingt, so halte ich eine Klage für abfindungserhöhend. Firmen wollen dem Streit oft aus dem Weg gehen. Und daher sucht man schnell eine Einigung.

Hier gibt es weitere Infos zum Thema Kündigung:

http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/arbeitsamt-klage-abfindung-was-sie-nach-einer-kuendigung-tun-muessen_id_3744843.html

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das nennt man Roaming, was die Kosten erzeugt. Jeder Nutzer, der sich im Ausland in ein Mobilnetz einwählt, bekommt eine Sms mit den Kosten, die sich mit der Nutzung ergeben.

In der EU sind die Kosten für Gespräche gedeckelt durch EU-Richtlinien.

Hier findest du auch die Höchstentgelte in der EU:

http://de.wikipedia.org/wiki/Roaming

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ein Totalverlust beim MSCI-World? Das ist sehr unwahrscheinlich, denn dann müsste der Index auf 0 fallen. Und das hiesse: alle Firmen verschwinden, es gibt keine Nachrücker in den Index, vermutlich gäbe es dann keine Börsen mehr etc. Ein Totalverlust aus dieser Sicht ist also eher unwahrscheinlich.

Wenn es wirklich ein ETF ist, dann ist auch das Emittentenrisiko gering, denn so ein ETF gehört zum Sondervermögen.

Risikobegrenzung? Das ginge nur über Absicherungsstrategien wie Putscheine oder andere Varianten.

Durch das Ansparen minimierst du die Risiken, denn hier greift der Cost-Average-Effekt.

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hierzu gibt es mehrere Möglichkeiten. Die Ausgestaltungen werden hier beschrieben:

http://www.stuttgart.ihk24.de/recht_und_steuern/steuerrecht/Einkommen-_und_Koerperschaftssteuer/971786/Die_steuerliche_Behandlung_von_Sachzuwendungen_an_Geschaeftsfre.html

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Die Postbank schreibst selbst:

  • es gibt 9.000 Automaten der Cash-Group
  • es gibt 1.000 Postbank Finanzcenter
  • in vielen Filialen der Deutschen Post

Quelle:

https://www.postbank.de/privatkunden/tipp_entgeltfrei_bargeld_abheben_inland.html

Wo ein zugänglicher Geldautomat ist, dann ist der Teil der Cash-Group (Cash-Bank-Gruppe).

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vom Haus zur Gitarre ist wohl ein kurzer Weg :)

Zur Wohnung:

So einfach geht das nicht. Wäre dem so, würde wohl jeder fleissig absetzen, wenn es sich denn lohnt.

Es ginge, wenn dein Sohn der Eigentümer der Wohnung wäre und du Miete zahlen würdest.

Zur Gitarre:

wenn sie die Gitarre für das Studium benötigt, dann vermutlich. Das Problem könnte sein, dass sie mglw. gar keine Steuern zahlt und daher auch das Absetzen ins Leere läuft.

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hier kann man über die Ausgestaltung lesen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Risikolebensversicherung

Das Problem ist, dass beim Tod beider Eheleute die Versicherungssumme nur einmal ausbezahlt wird. Daher sollte man genau prüfen, ob das so gewollt ist.

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ich sehe hier kein Problem. Ich habe seit über einem Jahrzehnt ein Konto bei der einen oder anderen Onlinebank. Bei der Filialbank schaue ich nur in den Servicebereich. Die Bankangestellten benötige ich max. 1-mal im Jahr. Den Rest der Bankgeschäfte mache ich online, auch beim Konto meiner Filialbank.

Ich kenne die ING-DiBa, die DAB, die DKB etc. Alles kein Problem.

Wie tätigst du deine Bankgeschäfte? Benötigst du Beratung? Wie oft bist du beim Bankberater? Wie machst du deine Überweisungen?

Bei meiner Mutter könnte ich mir vorstellen, dass sie nicht bei einer Onlinebank sehr gut aufgehoben ist. Aber die ist Rentnerin, hat keinen Computer und macht Überweisungen beleghaft oder über Telefonbanking.

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kann man, aber das ist als Privatanleger nicht so einfach. Man kann in einige wenige Fonds investieren oder kauft Aktien von Firmen wie Blackstone. Es gibt auch Firmen in D, die an der Börse sind.

Will man sich an ausserbörslichen Vehikeln beteiligen, dann wird das schwieriger, denn man benötigt a) die Kontakte und b) das nötige Kleingeld. Mit wenigen Tausend Euros kommt man da nicht weit.

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das kommt vor, ja. Und damit gehen Risiken einher bei den Kosten und bei der Haftung. Ich würde so eine Einheit nicht kaufen, denn mir wären die Risiken zu hoch. Kann man eine Teilung nicht mehr herbeiführen, würde ich von dem Objekt Abstand nehmen.

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die Fristen sind hier kurz. Ich glaube, so ein Einspruch beim Betriebsrat muss binnen 1 Woche erfolgen.

Man sollte jedoch wissen, dass bei einer Sozialauswahl eher selten Fehler passieren. Sollte dem doch so sein, besteht die Gefahr, dass die ganze Kündigungsaktion kippt.

Wenn du beim Arbeitsgericht klagen willst, muss das binnen 3 Wochen nach Kündigung erfolgen.

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hier kannst du selbst rechnen - direkt an der Quelle der Arbeitsagentur:

http://www.pub.arbeitsagentur.de/alt.html

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das kann man festlegen, ja.

Aber vermutlich ist es dann ja so, dass der eine Partner dem anderen seinen Teil vererbt. Dann fällt da Erbschaftssteuer an, ja. Anders wird das nicht gehen.

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