Kapitalversicherung auf den Todesfall und Sozialhilfe?
Hallo liebe Experten!
Meine Eltern sind beide über 70 und bekommen Altersrente. Noch bis vor kurzem hat mein Vater trotz Rente vollzeit gearbeitet, musste den Job aber jetzt gesundheitsbedingt aufgeben. Und da die Rente von beiden zu gering ist, müssen sie die Sozialhilfe beantragen.
Bei der Antragstellung beim Sozialamt mussten sie unter anderem auch Unterlagen für die "Kapitalversicherung auf den Todesfall" vorzeigen, es wurden Kopien davon gemacht. Die nette Frau vom Amt hat noch darauf aufmerksam gemacht, dass es sich nicht um eine Sterbegeldversichrung sondern um eine Kapitalversicherung handelt.. Sie sind beide auf die Summe von 5000 Euro versichert. Ende der Beitragszahlungsdauer ist April 2024.
Jetzt fragen sich meine Eltern ob das Sozialamt diese Summe anrechnen und von den Sozialleistungen abziehen darf?
Ich danke euch im Voraus für eure Antworten und Tipps!
LG
2 Antworten
Das wird nicht von den Sozialleistungen abgezogen, aber es gehört zum Schonvermögen. Der Schonvermögensbetrag liegt bei 10.000 pro Ehepartner. Angerechnet wird der Rückkaufswert.
Eine echte Sterbegeldversicherung/Bestattungsvorsorgevertrag gehört nicht zum Schonvermögen. Man dürfte also ein Sparbuch mit 10.000 besitzen und zusätzlich einen Bestattungsvorsorgevertrag über 5.000.
Hier dürfen sie also jeweils die Versicherung plus Kontoguthaben von jeweils 5.000 besitzen.
Und ja, die meisten Versicherungen, die so betitelt werden, stellen keine zweckgebundene Sterbegeldversicherung dar, sondern Kapital.
"Kapitalversicherung auf den Todesfall"
Richtig, nennt sich umgangssprachlich auch Kapitallebensversicherung! Und diese hat nichts mit einer Sterbegeldversicherung zu tun!