Umzugskosten von Pflegeheim in anderes Pflegeheim wer bezahlt es?
Meine Tochter musste im Februar das Pflegeheim wechseln da die alte Einrichtung sie nicht mehr betreuen wollte (Sie wollen nur noch Klein Kinder unsere Tochter ist ihnen mit 8 Jahren zu alt.) Unsere Tochter ist schwer mehrfachbehindert und beatmet kann nur liegend Transportiert werden. Am Umzugstag hat die alte Einrichtung einen Krankentransport beim DRK bestellt und dieser hat unsere Tochter auch in die andere Einrichtung gebracht. Kurz darauf kam die Mitteilung der Krankenkasse sie übernehmen die Kosten nicht da es eine Umzugsfahrt war. Wiederspruch war nicht erfolgreich. Jetzt müssen wir klagen. Das DRK hat mittlerweile eine Rechnung von 391,- Euro an uns geschickt für den Transport. Wir selbst können das nicht bezahlen denn ich bin gerade aus Reha gekommen und Arbeitslos meine Frau hat erst Ende des Jahres wieder Arbeit nach der Elternzeit lohnt es sich gegen die Kasse zu klagen? Oder das Pflegeheim oder das Sozialamt welche auch die Heimkosten bezahlen? irgendjemand muss die Kosten doch bezahlen. Hat jemand Erfahrungen damit?
2 Antworten
Die Kasse zu verklagen könnte teuer werden, wenn die Kasse Recht hat.
Hier den falschen zu verklagen könnte suboptimal sein. Es kann auch noch ein Anspruch gegen das erste Pflegeheim bestehen, je nachdem warum die Pflege dort nicht mehr sichergestellt war. Also wenn das Pflegeheim diesen Umstand selbst zu vertreten hat.
Auch der Rettungsdienst wird nicht ewig fackeln. Irgendwann schickt er den Gerichtsvollzieher (zu euch).
Die Sache ist aber so komplex dass Ihr hier kaum Hilfe finden werdet, die den Fall abschließend klären kann.
Ich würde dringend dazu raten, anwaltliche Hilfe beim Fachanwalt für Medizinrecht / Arzthaftungsrecht oder Fachanwalt für Sozialrecht oder bei einem der Patientenverbände (z.B. VDK) in Anspruch zu nehmen. Einen Anspruch auf evtl. Prozesskostenhilfe kann man dort erfragen (falls keine Rechtsschutzversicherung besteht).
Eine Rechtsschutzversicherung solltet ihr aber mit einem behinderten Kind dringend abschließen, weil voraussichtlich mit noch mehreren Verfahren zu rechnen sein wird.
Hallo,
zunächst ist der Vertrag mit dem Pflegeheim maßgebend.
Steht dort etwas zum Auszug oder zum Alter der Bewohner?
Wenn nicht, am besten bei der Pflegeberatung der Stadt- oder Kreisverwaltung erkundigen. Ggf. DRK informieren, schriftlich um eine Verlängerung der Zahlungsfrist bitten und dann die Rechnung beim Sozialamt zur Erstattung einreichen (Aussagen bzw. Ablehnungen der anderen Beteiligten in Kopie beifügen).
Gruß
RHW
RSV besteht die Anfrage der Übernahme läuft bereits. Anträge auf Kosten Übernahme wurde überall eingereicht leider alle abgelehnt nur das Sozialamt hat noch nicht reagiert und braucht noch zeit für die Entscheidung. Das DRK ist Informiert und hat zum Glück geduld bis zur Klärung. Beauftragung des Anwalts mit der Sache folgt sofort nach Zusage der RSV.
Danke erst mal für die Antworten.