Rentenzahlung nach dem Tod.

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Da die beiden Verwendungszwecke den gleichen Wortlaut haben, kann ich auch nicht recht sagen, welcher für welche Rente steht. Aber es ist jedenfalls so: die Altersrente für den Sterbemonat wird belassen und auch die Witwenrente. Aber die einbehaltenen Sozialversicherungsbeiträge (Kranken/Pflegeversicherung) werden Dir erstattet. Wenn die Verstorbene noch waisenberechtigte Kinder hätte, dann würde diese auf Antrag bezahlt.

Hallo,ich brauche Hilfe.

Meine Freundin ist am 27.07.2019 verstorben und ihre Rente wurde am 31.07.2019 für den August überwiesen.Ich habe wie immer ihre Rente im voraus auf das Konto ihres Freundes überwiesen da sie dort zurzeit gewohnt hat.Auch Rechnungen wie Rezepte und Arztrechnungen wurden im voraus überwiesen worden.Sie hat auf ihrem Konto ein minus und nicht gerade wenig. Sie hat das Geld schon ausgegeben ich weiß nicht wie sie es geschafft hat " so wurde mir es von ihren Freund mitgeteilt ".Das Konto lief auf ihren Namen und um die Vorauszahlungen zu machen und das Konto auf ein Plus zuhalten ging mein Geld auch drauf.Daher hatte ich für die Übersicht ein Haushaltsplan für uns beide geführt so das jeder wusste was er an Geld hatte. Ohne meine Einnahmen hätte ich ihr kein Geld schicken können.Jetzt fordert die Rentenzahlstelle die Rente zurück und ich kann sie nicht zurück zahlen da sie ein minus hat.Ich bin kein Erbe sondern hatte für sie alles erledigt und habe selbst durch die Vorauszahlungen ein minus " weil ich zuviel überwiesen habe an ihr " und jetzt durch die Rückzahlung dann noch mehr in minus komme.Bin ich verpflichtet die Rente zurück zugeben wenn ich selbst diese auch schon im voraus an ihr gezahlt habe? Wer kann mir da weiter helfen?