Rentenzahlung nach dem Tod.
Ich hatte vor einigen Wochen einen Todesfall in der Familie. Das Bestattungshaus hat die Rentenkasse informiert. Nach dem Studium der neuesten Kontoauszüge (das Konto läuft erstmal weiter, ist einfacher für uns), musste ich feststellen, dass die Rentenkasse drei Zahlungen macht hat. Die Verstorbene hatte zwei Renten, eine Witwenrente und eine Altersrente. Folgende Überweisungen erfolgten:
- Eine Rente, mit dem Kommentar "SVWZ+BEITRAEGE NACH TODESTAG".
- Eine weitere Rente, mit dem Kommentar "SVWZ+BEITRAEGE NACH TODESTAG".
- Die volle Altersrente für August.
1 und 2 kann ich nicht jeweils zuordenen, was Altersrente und was Witwenrente ist. Warum die nochmal die volle Altersrente überweisen, obwohl sie offensichtlich über den Tod informiert sind, weiß ich nicht. Oder wird die Rente für den vollen Monat August gezahlt, selbst wenn der Rentennehmer im August stirbt? Ich dachte, dann bekäme man nur anteilig.
2 Antworten
Da die beiden Verwendungszwecke den gleichen Wortlaut haben, kann ich auch nicht recht sagen, welcher für welche Rente steht. Aber es ist jedenfalls so: die Altersrente für den Sterbemonat wird belassen und auch die Witwenrente. Aber die einbehaltenen Sozialversicherungsbeiträge (Kranken/Pflegeversicherung) werden Dir erstattet. Wenn die Verstorbene noch waisenberechtigte Kinder hätte, dann würde diese auf Antrag bezahlt.
Hallo,ich brauche Hilfe.
Meine Freundin ist am 27.07.2019 verstorben und ihre Rente wurde am 31.07.2019 für den August überwiesen.Ich habe wie immer ihre Rente im voraus auf das Konto ihres Freundes überwiesen da sie dort zurzeit gewohnt hat.Auch Rechnungen wie Rezepte und Arztrechnungen wurden im voraus überwiesen worden.Sie hat auf ihrem Konto ein minus und nicht gerade wenig. Sie hat das Geld schon ausgegeben ich weiß nicht wie sie es geschafft hat " so wurde mir es von ihren Freund mitgeteilt ".Das Konto lief auf ihren Namen und um die Vorauszahlungen zu machen und das Konto auf ein Plus zuhalten ging mein Geld auch drauf.Daher hatte ich für die Übersicht ein Haushaltsplan für uns beide geführt so das jeder wusste was er an Geld hatte. Ohne meine Einnahmen hätte ich ihr kein Geld schicken können.Jetzt fordert die Rentenzahlstelle die Rente zurück und ich kann sie nicht zurück zahlen da sie ein minus hat.Ich bin kein Erbe sondern hatte für sie alles erledigt und habe selbst durch die Vorauszahlungen ein minus " weil ich zuviel überwiesen habe an ihr " und jetzt durch die Rückzahlung dann noch mehr in minus komme.Bin ich verpflichtet die Rente zurück zugeben wenn ich selbst diese auch schon im voraus an ihr gezahlt habe? Wer kann mir da weiter helfen?