Hallo liebe Experten!
Meine Eltern sind beide über 70 und bekommen Altersrente. Noch bis vor kurzem hat mein Vater trotz Rente vollzeit gearbeitet, musste den Job aber jetzt gesundheitsbedingt aufgeben. Und da die Rente von beiden zu gering ist, müssen sie die Sozialhilfe beantragen.
Bei der Antragstellung beim Sozialamt mussten sie unter anderem auch Unterlagen für die "Kapitalversicherung auf den Todesfall" vorzeigen, es wurden Kopien davon gemacht. Die nette Frau vom Amt hat noch darauf aufmerksam gemacht, dass es sich nicht um eine Sterbegeldversichrung sondern um eine Kapitalversicherung handelt.. Sie sind beide auf die Summe von 5000 Euro versichert. Ende der Beitragszahlungsdauer ist April 2024.
Jetzt fragen sich meine Eltern ob das Sozialamt diese Summe anrechnen und von den Sozialleistungen abziehen darf?
Ich danke euch im Voraus für eure Antworten und Tipps!
LG