Volksbank-Anteil-Vergütung steuerpflichtig?
Bei meiner Volksbank erhalte ich jährlich eine Vergütung auf meine Anteile an der Volksbank. Sind diese Beträge bei der Einkommensteuer-Erklärung als Kapitalerträge zu berücksichtigen? Die Volksbank hält keine Kapitalertragssteuer, Soli und Kirchensteuer auf diese Vergütung ein.
2 Antworten
Ich nehme an, Du hast bei dieser Bank einen Freistellungsauftrag. Generell sind solche Bonuszahlungen, Ausschüttungen oder Dividenden steuerpflichtig.
In der Jahressteuerbescheinigung der Bank wird dann ausgewiesen, welchen Betrag davon Du in Anspruch genommen hast. Die Werte aus dieser Bescheinigung werden in die Einkommensteuererklärung übertragen.
Für Kapitalerträge, zu denen neben Zinsen, Dividenden und Wertpapiergewinnen auch die Erträge aus Genossenschafts- bzw. Bankanteilen gehören, gibt es einen jährlichen Freibetrag von 801 Euro. Sofern ein Freibetrag bei der Bank eingetragen ist, zieht die Bank erst dann Steuern von den Erträgen ab, wenn diese in ihrer Gesamtsumme für das laufende Jahr bereits 801 Euro überschreiten. Und dies ist wohl auch der Fall, weil die Bank sonst verpflichtet wäre, die Steuern direkt an das Finanzamt abzuführen und nicht auszuzahlen.