Ja, du kannst dich wehren. Dafür hilft nämlich der sogenannte Pflichtteilsergänzungsanspruch. Da der Sohn bzw. Enkel alles unentgeltlich zugewandt erhielt, kann der Übergangene direkt an ihn seine Forderung stellen, so also in Höhe seines Pflichtteils. Wichtig ist, dass, wie die Vorbeantworter richtig festgestellt haben, die 10-Jahresfrist für die Schenkung noch nicht abgelaufen ist. Ansonsten geht nichts mehr.

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Da kommen zwei Gefährdungshaftungen zusammen, die eine betrifft die Tierhalterhaftung, die andere die Gefährdungshaftung für dein Auto. In jedem Fall musst du aber den Unfall, und das ist hier ein Unfall, deiner Kfz-Haftpflichtversicherung melden. Umgekehrt sollte auch jeder eine Versicherung für den Hund haben. Denn deine Versicherung entscheidet in ein eigener Verantwortung, ob sie zahlt oder nicht oder gegebenenfalls zu welchem Haftungsanteil. Also du darfst ja nicht selber zum Streiten anfangen; du musst das deiner Haftpflichtversicherung überlassen; dafür hast du sie ja; du gefährdest ansonsten deinen Versicherungsschutz

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Auch bei einem Schaden hätte der Baumarkt zunächst das Recht der Nacherfüllung, die aber auch möglich sein muss. Außerdem muss freilich vorab fachmännisch geklärt werden, ob nicht doch ein Verlegungsfehler vorgelegen hat. Da genügt wohl zunächst nur die Auskunft eines entsprechenden Fachmanns bzw. Bodenlegers. Bestätigt er eure Auffassung, würde ich dann sofort mit dieser Bescheinigung zum Rechtsanwalt.

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Ja, tatsächlich wird beim Agenturvertrag der Verkauf von 2 Verbrauchern geschlossen, so dass Schutzrechte des Verbrauchers gegenüber dem Unternehmer insoweit ausgeschaltet sind. Die Einschränkungen durch den BGH hat Lissa ebenfalls gut und zutreffend dargestellt. Auf sie darf ich daher auch Bezug nehmen.

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Gut kann man die Sicherungsübereignung auch mit einem fremdfinanzierten Autokauf erklären. Der finanzierenden Bank überträgt man das Eigentum an dem Pkw zur Sicherheit. Sie bleibt somit Eigentümerin bis zur vollständigen Zahlung und behält dafür und solang den Kfz-Brief.

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Meiner Meinung nach, mußt die Ausschlagungsgebühr schon bezahlen, denn es sind gesetzliche Gebühren, Du hast das Amtsgericht in Anspruch genommen (die Ausschlagung verursacht Verwaltungskoten) und diese Kosten müssen bezahlt werden.

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