Anlage AVEÜR in Steuererklärung Freiberufler?
Hallo liebe Community,
ich habe eine Frage zur Anlage AVEÜR bei der Steuererklärung für Freiberufler. Vor allem interessiert mich, ob ich die in meinem Fall überhaupt ausfüllen muss...
Vielleicht kennt sich ja einer von euch damit aus?
Habe mich letztes Jahr als Autor selbstständig gemacht. Außer einem uralten Laptop und Drucker nutze ich keine Anlagen:
-der Laptop ist schon etwa 6-8 Jahre alt, der Drucker sogar schon über 10 Jahre
-Anschaffungswerte damals etwa 300-500 Euro (Laptop) und etwa 100 Euro (Drucker)
-als ich also letztes Jahr mit der Selbstständigkeit begonnen habe, waren die vom Restwert her schon längst auf 0
-beide Sachen nutze ich zwar jetzt überwiegend geschäftlich, aber auch teilweise privat (bis 2019 ausschließlich privat)
Muss ich deswegen nun extra die Anlage AVEÜR abgeben und ausfüllen, mit einem Wert von 0? Oder kann ich mir das in dem Falle sparen?
Hat jemand Erfahrung, ob das Finanzamt dieses Formular AVEÜR unbedingt sehen will (auch wenn die Werte 0 sind)?
Vielen Dank für Eure Einschätzung.
1 Antwort
Vielleicht kennt sich ja einer von euch damit aus?
und
Hat jemand Erfahrung,
Natürlich kennt sich jemand aus und natürlich hat jemand Erfahrung. Das ergibt sich bereits logisch aus der Tatsache, dass es diese Anlage gibt. Die wird ja von "jemandem" entwickelt und entsteht nicht von allein.
Aber zum Thema:
Du hast nichts ins Anlagevermögen aufzunehmen und kannst daher die Anlage weglassen.