Jobcenter fordert Unterlagen (Kontoauszüge) vom Partner der keine Leistungen bekommt?

Hallo,

ein Freund von mir lebt jetzt im März seit einem Jahr mit seiner Freundin zusammen. Er beginnt im März eine Ausbildung im geschützten Rahmen (finanziert durch die Bundesagentur für Arbeit) und seine Freundin studiert und arbeitet in Teilzeit. Sie bekommt insgesamt knapp 1250€ netto vom Arbeitgeber und 250€ Halbwaisenrente.

Die Miete beträgt 1000€ warm, wovon jeder 500€ bezahlt. Sie ist die Hauptmieterin und er hat einen Untermietvertrag.

Er bekommt durch die Ausbildung 716€ Ausbildungsgeld, Fahrtkostenzuschuss und 280€ für die Miete vom JC.

Jetzt hat mein Freund erstmal einen Weiterbewilligungsantrag gestellt und ein Schreiben vom JC bekommen, dass die Unterlagen (Kontoauszüge aller Konten) von seiner Freundin benötigen, was mich sehr wundert. Soweit ich weiß dürfen die zwar Auskunft verlangen, aber da seine Freundin keine Leistungen bekommt, muss sie auch nichts nachweisen.

Natürlich weigert sie sich auch, dem Amt mit dem sie nichts am Hut hat, private Unterlagen rauszugeben. Auskunft über Ihre Einkünfte würde sie aber geben.

Beide leben zwar zusammen, aber gewirtschaftet wird getrennt und es besteht kein gegenseitiger Einstandswille.

Jetzt meine Frage: Wenn Sie Ihre Einkommensverhältnisse angeben würde, hätte das negative Auswirkungen?

Er hat erstmal ein Schreiben aufgesetzt, aus dem hervorgeht, dass sie nach wie vor getrennt wirtschaften, nicht füreinander einstehen und das sie nichts mit seiner BG zu tun hat und er auch kein Recht hat, Ihre Unterlagen einzusehen bzw. weiterzureichen.

Vielen Dank im voraus

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Das Jobcenter fordert diese Nachweise ein, da ihr zusammen wohnt. Ich weiß, dass ist echt unschön. Wenn ihr als WG gemeldet wäret, dann dürfte das Jobcenter diesen Nachweis nicht einfordern. Doch wenn du dem Jobcenter den Hinweis gegeben hast, dass du mit deiner Freundin zusammen wohnst, dann werden ihre Kontoauszüge eingefordert, damit sie für dich aufkommt, falls sie zu viel Geld verdient.

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Überprüfe einfach einmal die Schließkolben an der Seite. Diese sind wohl einfach nur verschoben. So etwas kann passieren. Nehme dafür einfach einen Hammer und einen Schraubenzieher und über damit einen sanften Druck aus, um die Schließkolben wieder an die richtige Position zu rücken.

Achte einfach darauf, dass die Position der Schließkolben (An der Tür) und des Schließmechanismus (am Rahmen) deckungsgleich sind, damit beide ineinander greifen können.

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Ich habe einmal beim Finanzamt eine ganz ähnliche Frage gestellt. Mir wurde mitgeteilt, dass Fahrkarten als Reisekosten verrechnet werden könnten - jedoch weiß ich nicht, ob das auch für eine Bahncard gelten kann. Ich habe aber dazu einen Beitrag gefunden, der hoffentlich weiterhelfen kann: https://www.steuererklaerung.de/ratgeber-steuern/bahncard-von-steuer-absetzen

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